Das, was nämlich hier auch in der Öffentlichkeit – ich bedaure das sehr – gesagt wurde, dass zwar der Vorschlag auf Pflegestufe 3 gemacht worden wäre, aber die Fraktion der Volkspartei oder ich Pflegestufe 5 gewissermaßen als Untergrenze für die Fördermöglichkeit verlangt hätte, entspricht nicht den Tatsachen. Der Vorschlag, der seitens des Sozialministeriums am 24. April auf den Tisch dieses Hauses gekommen ist, hat von Anbeginn an die Pflegestufe 5 beinhaltet, und der Ministerrat hat dem dann auch, weil das Ganze in einem zu sehen war mit dem Hausbetreuungsgesetz, am 25. April die Zustimmung gegeben.
Aber sei’s drum – was hindert mich, was hindert uns daran, hier nicht nur gut zu sein, sondern besser zu werden? Und wenn wir jetzt in den nächsten Wochen auch über die Pflegestufe 3 als untere Meßlatte, als untere Anforderung für die Förderfähigkeit reden, dann passt das ja auch dazu, dass wir im Hausbetreuungsgesetz die Pflegestufe 3 hier angeführt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das muss aber im Konnex und im Kontext mit den Ländern gesehen werden. Das kann es nicht sein, dass die p. t. Länder – wir alle kommen aus Bundesländern, auch ich – sich das hier, erste Reihe fußfrei, ansehen. Es kann nicht sein, dass trotz der Kompetenzverteilung – und das Thema ist zum guten Teil, wenn nicht überhaupt, Kompetenz, Zuständigkeit und damit auch Finanzierungsverpflichtung der Länder – hier der Bund in Vorlage tritt und sonst nichts geschieht.
So, wie Minister Buchinger in der Sache meine volle Unterstützung hat, hat er sie auch in der Frage Finanzierung und Einbindung der Bundesländer. Das ist kein einfaches Unterfangen. Aber immerhin, es sind die Finanzausgleichsverhandlungen jetzt de facto eröffnet. Der Herr Vizekanzler und Finanzminister hat das gesagt. Es gibt auch das Angebot der Länder zu Verhandlungen über eine Artikel-15a-Vereinbarung, und ich meine, dass es nicht erst zum 1. Jänner 2008 sein sollte, dass die Länder in eine Kofinanzierung, zumindest in eine indirekte Kofinanzierung dieses Pflegemodells und dieses Betreuungsmodells eintreten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotzdem müssen
wir wissen, dass, selbst wenn uns Schritt zwei – und ich bin
optimistisch – in den nächsten Wochen gelingt, das noch nicht
das Ende der Fahnenstange sein kann. Das ist eine Hilfe, gut, das wird manche
Möglichkeit eröffnen, aber wir müssen uns weiter, Herr Kollege
Buchinger, dazu bekennen – und das haben wir in der
Koalitionsvereinbarung festgelegt, das haben wir auch noch in einer
Regierungsbeschlussfassung im Februar dieses Jahres festgelegt, das ist
eigentlich selbstverständlich –, dass unser Ziel ist, meine
sehr verehrten Damen und Herren – und ich bitte hier auch die
Opposition, soweit es geht, an unserer Seite zu sein –, dass Pflege
und Betreuung daheim im Familienverband zu denselben Bedingungen möglich
sein muss wie die Pflege und die Betreuung im Heim. Und das heißt: auch
zu denselben finanziellen Bedingungen. (Beifall
bei der ÖVP.)
Es gibt keinen Grund, warum die Hilfe für sozial schwache Familien und Pflege- und Betreuungsbedürftige im Heim doch im Fall des Falles sehr großzügig gefördert wird – das kostet viel auf Landesebene – und zu Hause nichts geht.
Im Übrigen, Frau Abgeordnete Mandak: Der einzige substanzielle Kritikpunkt meinerseits ist: Ich kenne viele, viele Pflegeheime, ganz egal, wer die Träger sind, ganz egal, wer die Eigentümer sind – private Hilfsorganisationen, Gemeinden, wie auch immer –, und die, die ich kenne, sind exzellent ausgestattet, da geht es menschlich zu, und ich habe auch nichts wie ein Sechs-Bett-Zimmer gesehen, sondern die zu pflegenden oder zu betreuenden Personen sind nach meiner Kenntnis dort in Ein- oder Zweibettzimmern zu Hause. (Abg. Mandak: Aber es gibt auch andere, Herr Minister!) Wenn es Ausnahmen gibt, dann sind das hoffentlich Ausnahmen. Nach meiner Erkenntnis sieht
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