Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 126

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Das, was nämlich hier auch in der Öffentlichkeit – ich bedaure das sehr – gesagt wur­de, dass zwar der Vorschlag auf Pflegestufe 3 gemacht worden wäre, aber die Fraktion der Volkspartei oder ich Pflegestufe 5 gewissermaßen als Untergrenze für die Förder­möglichkeit verlangt hätte, entspricht nicht den Tatsachen. Der Vorschlag, der seitens des Sozialministeriums am 24. April auf den Tisch dieses Hauses gekommen ist, hat von Anbeginn an die Pflegestufe 5 beinhaltet, und der Ministerrat hat dem dann auch, weil das Ganze in einem zu sehen war mit dem Hausbetreuungsgesetz, am 25. April die Zustimmung gegeben.

Aber sei’s drum – was hindert mich, was hindert uns daran, hier nicht nur gut zu sein, sondern besser zu werden? Und wenn wir jetzt in den nächsten Wochen auch über die Pflegestufe 3 als untere Meßlatte, als untere Anforderung für die Förderfähigkeit reden, dann passt das ja auch dazu, dass wir im Hausbetreuungsgesetz die Pflegestufe 3 hier angeführt haben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Das muss aber im Konnex und im Kontext mit den Ländern gesehen werden. Das kann es nicht sein, dass die p. t. Länder – wir alle kommen aus Bundesländern, auch ich – sich das hier, erste Reihe fußfrei, anse­hen. Es kann nicht sein, dass trotz der Kompetenzverteilung – und das Thema ist zum guten Teil, wenn nicht überhaupt, Kompetenz, Zuständigkeit und damit auch Finan­zierungsverpflichtung der Länder – hier der Bund in Vorlage tritt und sonst nichts ge­schieht.

So, wie Minister Buchinger in der Sache meine volle Unterstützung hat, hat er sie auch in der Frage Finanzierung und Einbindung der Bundesländer. Das ist kein einfaches Unterfangen. Aber immerhin, es sind die Finanzausgleichsverhandlungen jetzt de facto eröffnet. Der Herr Vizekanzler und Finanzminister hat das gesagt. Es gibt auch das An­gebot der Länder zu Verhandlungen über eine Artikel-15a-Vereinbarung, und ich mei­ne, dass es nicht erst zum 1. Jänner 2008 sein sollte, dass die Länder in eine Kofinan­zierung, zumindest in eine indirekte Kofinanzierung dieses Pflegemodells und dieses Betreuungsmodells eintreten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, trotzdem müssen wir wissen, dass, selbst wenn uns Schritt zwei – und ich bin optimistisch – in den nächsten Wochen gelingt, das noch nicht das Ende der Fahnenstange sein kann. Das ist eine Hilfe, gut, das wird manche Möglichkeit eröffnen, aber wir müssen uns weiter, Herr Kollege Buchinger, da­zu bekennen – und das haben wir in der Koalitionsvereinbarung festgelegt, das haben wir auch noch in einer Regierungsbeschlussfassung im Februar dieses Jahres festge­legt, das ist eigentlich selbstverständlich –, dass unser Ziel ist, meine sehr verehrten Damen und Herren – und ich bitte hier auch die Opposition, soweit es geht, an unserer Seite zu sein –, dass Pflege und Betreuung daheim im Familienverband zu denselben Bedingungen möglich sein muss wie die Pflege und die Betreuung im Heim. Und das heißt: auch zu denselben finanziellen Bedingungen. (Beifall bei der ÖVP.)

Es gibt keinen Grund, warum die Hilfe für sozial schwache Familien und Pflege- und Betreuungsbedürftige im Heim doch im Fall des Falles sehr großzügig gefördert wird – das kostet viel auf Landesebene – und zu Hause nichts geht.

Im Übrigen, Frau Abgeordnete Mandak: Der einzige substanzielle Kritikpunkt meiner­seits ist: Ich kenne viele, viele Pflegeheime, ganz egal, wer die Träger sind, ganz egal, wer die Eigentümer sind – private Hilfsorganisationen, Gemeinden, wie auch immer –, und die, die ich kenne, sind exzellent ausgestattet, da geht es menschlich zu, und ich habe auch nichts wie ein Sechs-Bett-Zimmer gesehen, sondern die zu pflegenden oder zu betreuenden Personen sind nach meiner Kenntnis dort in Ein- oder Zweibettzim­mern zu Hause. (Abg. Mandak: Aber es gibt auch andere, Herr Minister!) Wenn es Ausnahmen gibt, dann sind das hoffentlich Ausnahmen. Nach meiner Erkenntnis sieht


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