Zeitgleich werden Hausbetreuungsgesetz als arbeitsrechtliche Grundlage und Bundespflegegeldgesetz als förderungsrechtliche Grundlage heute hier dem Hohen Haus zur Beschlussfassung vorgelegt, und ich bin froh und dankbar, wenn es heute zu dieser Beschlussfassung kommt.
Wenn Kollege Hofer kritisch anmerkt, dass die Behindertenorganisationen in den Prozess der Erstellung dieses Fördermodells nicht eingebunden waren, darf ich ihm sagen, sie waren eingebunden in einem Ausmaß, wie das bisher sicherlich noch nicht der Fall war. Ich darf Ihnen vorlesen:
Am 5. März 2007 hatten Herr Dr. Voget, Frau Dr. Meierschitz und Herr Riha einen Termin bei mir. Am 7. März 2007 waren Dr. Voget, Mag. Svoboda und Herr Ladstätter zu einem informellen Gedankenaustausch im Ministerium. Am 27. März 2007 Dr. Voget, Dr. Meierschitz, Mag. Svoboda, Herr Ladstätter in einer Arbeitsgruppe mit NGOs und anderen Verbänden, auch Leistungserbringern. Am 25. April 2007 Dr. Voget, Dr. Meierschitz und Mag. Svoboda in der Arbeitsgruppe „Neugestaltung der Pflegevorsorge“, große Runde im Rechnungshof.
Also vier Termine innerhalb von nicht ganz zwei Monaten. Die Einbindung dieser Organisationen war ab 5. März genau so groß wie die Einbindung der Länder, Städte und Gemeinden und auch der anderen Ressorts, des Finanzministeriums und des Wirtschafts- und Arbeitsministeriums. Die haben sich eingebracht, und es war gut, dass sie sich eingebracht haben! (Beifall bei der SPÖ.)
Das Ergebnis dieses Konsultationsprozesses in den Arbeitsgruppen wurde von mir in einen Richtlinienentwurf gegossen. Und die Tatsache, dass die Förderung in diesem Richtlinienentwurf erst ab der Pflegestufe 5 ansetzen soll, geht eben zurück auf die Ergebnisse dieser Arbeitsgruppe. Ich zitiere aus dem Protokoll vom 25. April der Unterarbeitsgruppe: Grundsätzlich ging man davon aus, dass in einer ersten Phase lediglich Pflegegeldbezieher ab der Stufe 5 in ein Fördermodell einbezogen werden. – Deswegen in einer ersten Phase, um hier Erfahrungen in Bezug auf die Inanspruchnahme zu machen und weil natürlich die Pflegestufen 5, 6 und 7 jenen Personenkreis betreffen, der den größten Bedarf an einer 24-Stunden-Betreuung hat, denn die niedrigeren Pflegestufen haben auch einen stundenmäßig niedrigeren Pflege- und Betreuungsbedarf – nicht keinen! Und es war immer daran gedacht, in einer zweiten Phase nach einer Evaluierung diese auch mit einzubeziehen.
Ich muss schon darauf verweisen: Der Vertreter des Finanzministeriums hat in dieser Arbeitsgruppe – das ist mein Hinweis – aus budgetären Gründen dafür plädiert, erst ab der Pflegestufe 6 eine Förderung wirksam werden zu lassen (Hörthört-Rufe bei der SPÖ), und ich nehme an, dass der Vertreter des Finanzministeriums in Abstimmung mit dem Ressortchef handelt. Ich verstehe budgetäre Gründe, aber sie dürfen, sie sollen nicht im Vordergrund stehen. Das auch an die Kolleginnen und Kollegen von der Regierungsfraktion ÖVP. Sie sollen und dürfen nicht im Vordergrund stehen, wenn wir ein gutes, leistbares Fördermodell entwickeln.
Ich darf Kollegin Riener noch sagen: Ich schätze Sie, aber wenn Sie auf die Kritik des Kollegen Mazal an dem Pflegemodell hinweisen, darf ich Ihnen erwidern – schauen Sie es sich an –: Die Hauptkritik des Kollegen Mazal richtet sich nicht gegen das Fördermodell, sondern gegen die Tatsache, dass im Hausbetreuungsgesetz der Selbstständigentätigkeit der Pflege und Betreuung so großer Raum eingeräumt wird.
Diese Frage des Ausmaßes der Selbstständigkeit war tatsächlich etwas, wo ich mit dem Kollegen Bartenstein in vielen Runden in den Kabinetten versucht habe, einen Kompromiss zu finden. Wir haben diese Bedenken, die viele Wissenschafter und auch Praktiker geäußert haben – Selbstständigkeit wird zur Scheinselbstständigkeit, Qualitätsgesichtspunkte können hier zu wenig berücksichtigt werden –, gemeinsam etwa
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