auch über eine Verordnung zu § 69 Abs. 2 Gewerbeordnung jedenfalls minimiert und alles getan, damit diese Bedenken nicht realisiert werden können.
Dagegen richtet sich die Kritik von Mazal, und ich nehme den Kollegen Bartenstein gegen diese Kritik direkt in Schutz, denn ich distanziere mich nicht davon, was wir gemeinsam erarbeitet haben. Ich stehe dahinter. Minister Bartenstein und die Kolleginnen und Kollegen von der ÖVP sind bis vorgestern auch hinter dem gestanden: § 21b Bundespflegegeldgesetz, wo die Pflegestufe 5 drinnen steht, ist einstimmig im Ministerrat beschlossen worden, ist im Sozialausschuss mit unserer beider Zustimmung diskutiert worden, und zwar ohne kritische Stimme.
Im Ministerrat im April, wo dieses Paket Hausbetreuungsgesetz und Bundespflegegeldgesetz beschlossen worden ist, habe ich bereits mitgeteilt, dass ich in der Richtlinie, die mir dann in der Kompetenz zufällt, die ich zur Umsetzung des Fördermodells erlassen werde, aufgrund meines derzeitigen Kenntnisstandes auf die unselbstständige Tätigkeit abzielen werde. Warum? Weil die selbstständige Tätigkeit um etwa 1 000 € billiger ist, weniger Aufwand verursacht als die unselbstständige und von daher die besondere Stützung der unselbstständigen Tätigkeit – aufgrund dieser sachlichen Erwägung, nicht aufgrund von ideologischen Vorerwägungen! – geboten erscheint.
Wir müssen ja alle ein Interesse daran haben, dass in diesem Pflege- und Betreuungsmarkt der Zukunft – so steht es auch in der Koalitionsvereinbarung – auch unselbstständige Tätigkeit, Beschäftigung für Österreicher und Österreicherinnen perspektivisch möglich ist. Es kann doch nicht befriedigen, wenn ausschließlich oder überwiegend über die Dienstleistungsfreiheit Selbstständige, die nicht einmal in Österreich Kammermitglieder sind, diese Tätigkeit ausüben. Daher ein Impetus über die Förderung, dass die unselbstständige Tätigkeit hier auch einen entsprechenden Raum gestalten kann. (Beifall bei der SPÖ.)
Eine Einigung, meine sehr geschätzten Damen und Herren Abgeordneten, im Ministerrat, dass auch selbstständige Tätigkeit gefördert werden kann oder soll, gibt es nicht. Daher habe ich den Kopf geschüttelt, als die Frau Riener das gesagt hat. Da waren Sie bei allem Respekt schlecht informiert. Minister Bartenstein hat es richtig gesagt: Es wurde dort beschlossen und auch vom Bundeskanzler und Vizekanzler zusammengefasst, dass diese Frage der Selbstständigkeit, auch die Frage der Amnestieregelung und der Erstreckung auf die Pflegestufen 3 und 4 mit entsprechendem Finanzierungskonzept zwischen den Regierungsparteien noch zu verhandeln sein wird. Also Verhandlungen, Gespräche wird es geben, wie Minister Bartenstein richtig gesagt hat. Die Gespräche werden wir beide führen, und ich kann allen Kollegen, auch dem Kollegen Neubauer, versichern, bei allen weltanschaulichen Differenzen, wenn es um Sachfragen geht, wenn wir uns wechselseitig mit sachlichen Argumenten überzeugen können, finden wir schon noch Spielraum, zusammenzukommen. (Abg. Dr. Graf: Leider geht es nie um Sachfragen! – Abg. Dr. Bösch: Ein einziges Chaos, Herr Minister, was Sie da haben!)
Ich stehe der Frage der Fördernotwendigkeit selbstständiger Pflegetätigkeit skeptisch gegenüber, habe aber immer gesagt: Man kann mit mir darüber reden, vielleicht kommen wir auch in diesem Bereich zu einem guten Modell. Aus meiner derzeitigen Sicht ist es aber nicht erforderlich.
Daher bedauere ich, dass man vom gemeinsamen Kurs, der von den Regierungsparteien bis vorgestern eingehalten wurde, so ohne Konsultation abgeht. Es ist gescheit, wenn die Regierungsparteien in dieser Frage mit einer Zunge sprechen – sowohl zu den Betroffenen als auch zu den Ländern. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
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