Ich denke, alles, was zur Verwaltungsvereinfachung, zur Kosteneinsparung führt, ist absolut positiv zu bewerten.
Der zweite Grund: Die erweiterte Zugriffsberechtigung der BUAK auf die Krankenversicherungsträger ist auch zu begrüßen, denn es wird dadurch eine effektive Kontrolle der legal Beschäftigten oder im Zweifelsfall der illegal Beschäftigten ermöglicht. Ich denke, wichtig ist es, dass die datenschutzrechtliche Zulässigkeit gewährleistet ist, aber es ist letztendlich eine sehr sinnvolle und rasche Kontrollmöglichkeit und auch eine Ergänzung dessen, was wir heute im Rahmen des Sozialrechts-Änderungsgesetzes beschlossen haben, nämlich die Schwarzarbeit mehr und effizienter zu kontrollieren.
Der dritte Punkt ist, dass es zu einer Übergangsregelung zur Finanzierung des Sachbereiches Schlechtwetterregelung kommt. Das ist auch etwas, was letztendlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Baugewerbe zugute kommt, weil dadurch einerseits die Lohnnebenkosten nicht so stark belastet werden und andererseits auch Kündigungen im Baubereich vermieden werden.
Es ist dies ein Gesetz, dem wir voll und ganz unsere
Zustimmung geben können. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)
16.47
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Schopf zu Wort. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
16.47
Abgeordneter Walter Schopf (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Ich möchte zu Beginn kurz auf den Vorschlag und konkret auf den Antrag der Grünen eingehen, den Kollege Öllinger gestellt hat. Ich denke, dass diese Anregung wichtig und notwendig ist, dass auch ausländische Kolleginnen und Kollegen die Möglichkeit haben, in die unterschiedlichsten Organe bestellt zu werden. Ich meine und schlage vor, dass wir dieses Problem bei der nächsten Novellierung berücksichtigen, und hoffe, dass wir auch diesbezüglich einen Kompromiss finden werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte aber, da inhaltlich schon vieles gesagt worden ist, die Gelegenheit nützen, auf die generelle Bedeutung und Wichtigkeit der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse hinzuweisen. Die Gründung der Bauarbeiterurlaubskasse ist ja bekanntlich unmittelbar nach dem Zweiten Weltkrieg im Jahr 1946 beschlossen worden und dann auch erfolgt. Ab dem Jahr 1987 ist auch der Abfertigungsbereich involviert worden, sodass es zur Bezeichnung Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse gekommen ist.
Es ist wichtig, meine Damen und Herren, darauf hinzuweisen, dass aufgrund dieser Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse die Kolleginnen und Kollegen am Bau die Möglichkeit haben, einen gerechten und verdienten Urlaub anzutreten und auch in den Genuss einer Abfertigung zu kommen.
Man hat in dieser Branche die Möglichkeit, bereits nach einer Tätigkeit von 47 Wochen einen Urlaub von fünf Wochen zu absolvieren, und nach einer Beschäftigungsdauer – darauf möchte ich nochmals hinweisen, weil es sehr wichtig ist, dass die Möglichkeit besteht, dass mehrere oder alle Dienstverhältnisse bei den unterschiedlichsten Arbeitgebern zusammengerechnet werden – von insgesamt 1 150 Wochen existiert auch ein Urlaubsanspruch von sechs Wochen.
Ein mir persönlich sehr wichtiger Punkt in dieser Novellierung ist jener, dass die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse in Zukunft die Möglichkeit hat, arbeitnehmerbezogene Daten von den jeweiligen Sozialversicherungsträgern, konkret von der Gebietskrankenkasse, abzufragen. Dieses Thema ist insofern wichtig, als ich denke,
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