Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 159

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ganz im alten und, ich sage, auch etwas üblen Proporzdenken. Hier glaubt man jetzt alles sozusagen ausdealen zu müssen und ausgedealt zu haben.

Der Wunsch nach Kontrolle wird natürlich dann sehr aufregend, weil jeder den anderen beobachtet, wer besser abschneidet, wer besser in der Öffentlichkeit dasteht. Da geht es angewandte gegen Grundlagenforschung, Universitäten gegen wirtschaftsnahe For­schung, also all das, was sich ForscherInnen und Antragsteller nicht wünschen kön­nen, was sich auch die Mitglieder des Forschungsfonds, die Mitglieder der Forschungs­förderungsgesellschaft nicht wünschen können.

Wenn ich da lese, dass Aufsichtsräte unternehmerische Fähigkeiten haben müssen, und wiederum nicht von ihren Fähigkeiten in der Forschung und in der Wissenschaft gesprochen oder geschrieben wird, dann wird einem da schon etwas wunderlich zu Mute.

Und wenn ich dann wieder höre, dass diese Aufsichtsräte oder ‑innen, wenn Sie so wollen, ihre Gehälter selbst festlegen, dann muss ich sagen, das haben wir bei den Uniräten auch schon erlebt. Das ist ganz eigenartig, wenn Aufsichtsräte ihre Gehälter selbst bestimmen. Wenn sie das nach Stundenlohn machen und ich kann dann kontrol­lieren, wie viele Stunden sie ihre Aufsichtsratfunktion wahrnehmen, lasse ich ja mit mir noch darüber reden, aber ob die sich einmal im Monat bei einem Kaffee treffen oder einmal halbjährlich, das kann ich nicht kontrollieren. Dafür gibt es keinen Aufsichtsrat.

Wenn man jetzt beim Austria Wirtschaftsservice schaut, dann sieht man, es teilen sich Bartenstein, Faymann und Molterer letztlich die Agenden. In der Forschungsförde­rungsgesellschaft sind das BMVIT und Bartenstein drinnen. BMVIT einerseits, also Faymann, und Bartenstein bestellen jeweils drei Aufsichtsratmitglieder, wobei dann noch im Gesetzestext steht, die Bestellung des Aufsichtsrates erfolgt in Analogie und in der Vorsitzführung spiegelverkehrt zum Austria Wirtschaftsservice.

Ich meine, „spiegelverkehrt“ in einem Gesetz ist ein poetischer, Aufmerksamkeit erre­gender Ausdruck, aber wie skurril ist das, wenn man jetzt auch noch Pattsituationen durch spiegelverkehrt herstellt, vielleicht auch noch oben und unten wie bei den alten Diavorführungen. Man sieht dann auch alles verkehrt, und es ist sicher nicht das Richtige, was man sich in der Forschung wünscht.

Wenn man dann noch sieht, dass einerseits Bundesminister Hahn eine Person nennen kann, die dann vom Bartenstein aus seinen Dreien nominiert werden muss, und der Finanzminister einen nennen kann, den Faymann ernennen muss, dann wird es letzt­lich völlig skurril. Ich glaube fast, dass das international kaum mehr Beispiele hat.

Wenn ich mir dann noch Rahmenprogramme der EU und andere EU-Forschungsagen­den und Forschungsförderungsbudgets anschaue, dann frage ich mich: Wer von den Vieren vertritt sozusagen die Vogelperspektive? Wer verhandelt das im Ressort?

Wenn ich dann noch höre, dass alle außer dem Bundesminister Hahn ein Mitsprache­recht haben und bei Mehrjahresplänen mitdenken, mitgestalten und mitbeobachten dürfen, so halte ich das für eine eklatante Schwächung.

Schaut man sich an, wie dieses Ressort der Universitäten und der Wissenschaft in der FFG vertreten ist, dann wird es überhaupt traurig. Man sollte nämlich nicht in die Mei­nung verfallen, die Forschungsförderungsgesellschaft, angewandte, wirtschaftsnahe Forschung sei etwas, das mit Universität nichts zu tun hat. Natürlich findet an den Uni­versitäten angewandte Forschung statt, und die sollte dort auch durch den entspre­chenden Minister vertreten sein.

Ich komme zum Schluss: Ich habe nichts dagegen, wenn Ministerien oder die Repub­lik in Wahrnehmung ihrer Verantwortung und auch ihrer Finanzierungsmöglichkeiten


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