Forschungsförderungsbereich einer ist, der eine Querschnittmaterie ist. Wenn es natürlich notwendig ist, die Zuständigkeiten sehr präzise festzulegen, so ist es andererseits auch wesentlich, dass die verschiedenen Bereiche eng miteinander kooperieren. Das findet auch statt.
AWS, FFG und FWF sind auch sehr wichtige Abwicklungsagenturen für die Universitäten beziehungsweise die universitäre Forschung. Die Gelder, die hier vergeben werden, nehmen sukzessive zu, und dies wird dann auch in der einen oder anderen Aufsichtsratszusammensetzung seinen Niederschlag finden. Auch da kann ich Sie beruhigen, dass die Verzahnung funktionieren wird.
Im Übrigen möchte ich mich auch ganz ausdrücklich bei den Mitarbeitern der diversen Agenturen für die sehr gute – auch im Sinne der europäischen Kooperation – Abwicklung bedanken.
Kollege Obernosterer hat es ja schon angesprochen – auch als Replik auf Abgeordneten Bucher –, und ich halte es auch für wichtig, festzuhalten, dass heute schon 62 Prozent der gesamten F&E-Aufwendungen aus dem Wirtschaftsbereich und 38 Prozent aus dem öffentlichen Bereich kommen. Das europäische Ziel ist eine Zwei-Drittel-/Ein-Drittel-Regelung. Ich darf daran erinnern, dass wir vor 15 bis 20 Jahren noch bei fifty-fifty waren, also 50 Prozent Wirtschaft, 50 Prozent öffentlicher Anteil.
Daher denke ich, dass die Entwicklung eine sehr, sehr gute ist und tatsächlich dazu führen wird, dass Österreich im Forschungsbereich vom Imitator zum Innovator wird. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
17.45
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Damit gelangen wir zur Abstimmung. Ich darf alle Damen und Herren bitten, wieder Platz zu nehmen.
Wir gelangen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 107 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Industrie über die Regierungsvorlage (91 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bauarbeitenkoordinationsgesetz geändert wird (108 d.B.)
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 12. Punkt der Tagesordnung.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
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