Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll25. Sitzung / Seite 194

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hinausgehend brauchen, sondern nur mehr regionale Dinge. Da unterscheiden wir uns sehr deutlich. Wir sind der Meinung, dass wir diese Einrichtung brauchen.

Zur Diskussion über das vorhergehende Thema mit Verbraucherpreisindex und so wei­ter möchte ich sagen: Das wäre eine eigene Thematik. Aber Tatsache ist, dass wir bei den Schülerbeihilfen, die ungefähr in demselben Zeitraum nicht erhöht worden sind, eine Erhöhung von 15 Prozent gehabt haben, weil diese dem tatsächlichen Verbrau­cherpreis angepasst worden sind. (Beifall bei der SPÖ.)

19.04


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Hahn. Ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte, Herr Bundesminister! (Abg. Scheibner: Jetzt haben Sie ihn aufgeweckt! Das war doch nicht notwendig!)

 


19.04.55

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Johannes Hahn: Keine Sor­ge! – Ich wollte mich eigentlich nur für die engagierte Debatte zu den Pädagogischen Hochschulen bedanken. Das zeigt, welches Potential in diesem Bereich vorhanden ist. Die Zuständigkeit dafür ist noch nicht in meinem Ressort. Da gibt es noch Entwick­lungsmöglichkeiten sonder Zahl.

Mir ist es wichtig, eines festzustellen: Keiner hier im Haus ist glücklich über die Wahl­beteiligung bei den Hochschülerschaftswahlen. Allerdings wäre es falsch, zu sagen, es wäre die niedrigste Beteiligung gewesen. In Wirklichkeit war es die viertniedrigste Be­teiligung. Das soll uns nicht glücklich machen, aber es hat schon schlechtere Wahlbe­teiligungsergebnisse gegeben, und zwar 1997, 1999 und 2001.

Ich denke, dass wir zum Beispiel mit Möglichkeiten des E-Votings, das wir beim nächs­ten Mal, so hoffe ich, im Zusammenwirken mit der Hochschülerschaft einsetzen kön­nen, gerade im Bereich der Studierenden doch wieder den Trend nachhaltig umdrehen können, nämlich, dass sich mehr an den Hochschülerschaftswahlen beteiligen.

In diesem Sinne darf ich noch einmal an Sie appellieren, diesem Gesetz ihre Zustim­mung zu geben, weil es dabei insbesondere darum geht, dass jene, die im Rahmen der Weiterbildung die Pädagogischen Hochschulen ab Herbst besuchen werden, näm­lich Lehrerinnen und Lehrer, von der Studiengebühr dann befreit werden, wenn sie das im Sinne einer Weiterbildung machen und nicht mehr als 30 ECTS-Punkte im Semes­ter für ihre Weiterbildung beantragen und verbrauchen, sodass es, glaube ich, auch ein Akt der Gerechtigkeit ist, das sicherzustellen.

Abschließend darf ich noch einmal all jene, die ursprünglich geplant haben, diesem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, bitten, doch über ihren Schatten zu springen und dieser Gesetzesvorlage ihre Zustimmung zu geben. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gemeldet ist dazu niemand mehr. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 76 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zei­chen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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