Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 75

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2. die tendenzielle Ungleichbehandlung zwischen selbstständigen und unselbstständi­gen Pflegern zu beseitigen und der Scheinselbstständigkeit vorzubeugen

3. für den, von Regierungsvertretern in Abrede gestellten, doch eintretenden Fall einer Klage auf Anerkennung als Arbeitnehmer, entweder durch einen gesetzlichen Aus­schluss Rechtssicherheit zu schaffen oder andernfalls einen Amtshaftungsanspruch zu gewähren

4. im Fall der Pflege- und oder Betreuungsbedürftigkeit, ebenso wie bei Krankheit und Unfall, die Einkommens- und Vermögensgrenze im Sinne einer Solidarleistung entfal­len zu lassen

5. den Förderwerber mit einem Rechtsanspruch auszustatten.“

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Ein letzter Satz noch, meine Damen und Herren. Herr Bundesminister Buchinger, die Informationskampagne, die Sie gestartet haben, hat aus meiner Sicht einen ganz be­sonders großen Haken, nämlich den, dass die Inserate mit sehr wenig Information aus­gestattet sind. Sie sind einer jener Bundesminister, die über einen sehr hohen Be­kanntheitsgrad in Österreich verfügen, und ich möchte Sie daher bitten, bei den künfti­gen Inseraten auf das Foto zu verzichten und stattdessen Texte zu verwenden. (Beifall bei der FPÖ.)

11.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeord­neten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege ist über eine Seite lang. Er wurde in seinen Grundzügen erläutert, wird zur Ver­teilung gebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Dr. Belakowitsch-Jenewein und weiterer Abgeordneter betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 in der 27. Sitzung des Nationalrates am

Die über Jahre andauernde Ignoranz führender Politiker hat zu einem Pflegenotstand in Österreich geführt. Leidtragende sind vor allem jene Menschen, die dieses Land aus den Trümmern des zweiten Weltkrieges aufgebaut haben und unter großen Entbehrun­gen für Sicherheit und Wohlstand für kommende Generationen Sorge getragen haben.

Die Umsetzung eines neuen und zukunftsweisenden Pflegeleitbildes ist daher eine un­aufschiebbare Notwendigkeit.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird ersucht, für die Umsetzung folgender Maßnahmen Sorge zu tragen:

1. Der Pflegeanspruch soll verfassungsrechtlich abgesichert werden.

 


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