2. Für Medizinstudenten soll ein eigenes Pflegesemester eingeführt werden und im Gegenzug die Studiengebühr für die Mindeststudiendauer gestrichen werden. Das ermöglicht den Studenten, ihre Eignung für diesen Beruf im Rahmen ihrer menschlichen Qualitäten und ihrer sozialen Intelligenz schon zu Beginn des Studiums festzustellen
3. Start einer Ausbildungsoffensive für diplomiertes Pflegepersonal und für Pflegehelfer, damit der personelle Bedarf künftig primär durch heimische Arbeitskräfte gedeckt werden kann.
4. Festlegung der Qualität der Pflege und Betreuung durch bundesweit gültige Kriterien.
5. Einführung einer Berufsmatura für das Pflegepersonal zur notwendigen Aufwertung dieses Berufsstandes.
6. Bundesweite Schaffung des Berufes „Altenfachbetreuer“ als Ergänzung zum diplomierten Pflegepersonal.
7. Einrichtung von Kompetenzzentren für Angehörige, die ihre Verwandten zu Hause pflegen.
8. Anerkennung von Pflegezeiten, die von Verwandten zu Hause geleistet werden, als Schwerarbeit im Sinne der Schwerarbeiterregelung.
9. Anpassung des Pflegegeldes, das derzeit schon um mehr als 18 Prozent erhöht werden muss, damit es dem Wert bei seiner Einführung im Jahr 1993 entspricht.
10. Jährliche Indexanpassung des Pflegegeldes, damit eine schleichende Entwertung künftig verhindert werden kann.
11. Für den stationären Bereich muss der geflügelte Begriff „Altern in Würde“ mit Leben erfüllt werden. Ein tragendes Prinzip muss die freie Heimwahl für Pflegebedürftige sein.
12. Pflegeheime dürfen keine anonymen Massenanstalten sein, die Bettenzahl soll daher mit 150 pro Heim beschränkt werden. Individuelle Unterbringung in Ein- und Zweibettzimmern muss eine Selbstverständlichkeit werden.
13. Die neuen Pflegebedürfnisse unserer Zeit fordern neue Typen von Pflegezentren, z.B. für die immer stärker zunehmenden Demenzerkrankungen.
14. Der Tagsatz soll im Sinn einer leistungsgerechten Entlohnung für alle Leistungsträger gleich geregelt werden. Eine Komponente soll eine Wohnkomponente sein, die Ausstattung, Qualität und Service berücksichtigt. Die zweite Komponente ist die Pflegekomponente, die sich an der Einstufung im Rahmen des Pflegegeldes orientiert und zur Gänze durch das Pflegegeld abgedeckt werden kann.
15. Für die bauliche Gestaltung von Pflegeheimen sind neben der Ö-Norm eigene Normen zur Sicherung des notwendigen baulichen Standards für Pflegeheimbewohner zu definieren.
16. Fördermaßnahmen im Wohnbau haben eine seniorenfreundlichen Ausgestaltung von Einfamilienhäusern sowie bauliche Maßnahmen zur Realisierung des generationsübergreifenden Wohnens zu berücksichtigen.“
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der zweite Entschließungsantrag, der von Herrn Abgeordnetem Hofer eingebracht wurde, jener der Abgeordneten Hofer, Kickl, Neubauer betreffend unzureichende soziale und rechtliche Absicherung der pfle-
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