Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 77

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genden Angehörigen, wurde ordnungsgemäß eingebracht, ist ausreichend unterstützt und steht daher auch mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hofer, Kickl, Neubauer und weiterer Abgeordneter betreffend unzu­reichende soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 1 in der 27. Sitzung des Nationalrates am 4. Juli 2007

Es gibt in Österreich ungefähr 426.000 Personen, die Angehörige bzw. Bekannte zu Hause pflegen bzw. betreuen. 80% der Pflege- und Betreuungsleistungen werden meist von den Angehörigen zu Hause erbracht.

Pflege in einem Heim kostet bei Rund-um-die-Uhr-Betreuung, durchschnittlich 3.000 EUR. Ungefähr dasselbe kostet es, wenn der Betroffene zu Hause bleibt. Doch das ist nur aufgrund der geringen Bezahlung bei sehr langen Arbeitszeiten möglich.

Die Amnestie für illegal im Pflegebereich Beschäftigte wird bis Ende des Jahres verlän­gert. Bis dahin plant die Regierung ein tragfähiges Finanzierungsmodell mit den Län­dern für die 24-Stunden-Pflege zu Hause zu erarbeiten. Diese 24-Stunden-Betreuung soll denselben Regeln folgen, wie die Betreuung in Pflegeheimen, die von Bundesland zu Bundesland verschieden sind und Eingriffe in die privaten Vermögenswerte zulas­sen.

Die derzeitige Praxis der illegalen Betreuung durch Pflegekräfte aus Osteuropa führt zu Lohndumping und Ausbeutung. Der Weg der nun mit dem Hausbetreuungsgesetz“ ge­gangen wird, besteht im Wesentlichen darin, die derzeitigen Zustände zu legalisieren, nicht aber die Situation zu verbessern. Dies kann nur gelingen, wenn die Finanzierung geändert wird. Insofern handelt es sich um eine Scheinlösung, denn wenn sich Haus­halte legale Pflege nicht leisten können, wird wohl weiter auf Schwarzarbeit zurück­gegriffen werden.

Die Bestimmungen die für unselbständig Beschäftigte vorgesehen sind, werden in der Praxis wenig Auswirkung zeigen. Da die Arbeitszeitbestimmungen und Mindestlohntari­fe für Selbständige nicht gelten, wird es für die Haushalte billiger sein, auf selbständige Betreuer zurückzugreifen.

Eine Bevorzugung der Selbständigkeit ist schon im Regierungsübereinkommen ver­ankert. Hier heißt es: „Für die Betreuung daheim ist ein eigener Beschäftigungstypus möglichst auf der Basis selbständiger Beschäftigung zu entwickeln.“

Hier wird eine Selbständigkeit ermöglicht, die keine Selbständigkeit sein kann, denn wenn jemand 14 Tage rund um die Uhr bei einer bestimmten Person arbeitet, ist eine wirtschaftliche und persönliche Abhängigkeit gegeben.

Es ist aber nicht davon auszugehen, daß sich die bestehende Praxis ändert, so lange es Menschen gibt, die illegal billiger arbeiten. Mehrkosten die durch die Legalisierung entstehen, sollten teilweise durch öffentliche Förderungen abgedeckt werden. Ein Teil der Kosten muß also privat getragen werden. Insofern bleibt die Schwarzarbeit ökono­misch die attraktivere Variante.

Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaats.

 


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