Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Donabauer. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.
11.37
Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Mitglieder der Bundesregierung! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Wir beraten eine ungemein schwierige Materie. Ich denke, dass die Problematik dahin gehend zu sehen ist, dass in Wirklichkeit viele nicht erkennen oder nicht erkennen wollen, was letzten Endes in diesem Land seit Jahrzehnten an sozialpolitischen Leistungen aufgebaut und erbracht wird.
Ein Land mit einer Sozialquote von 29,7 Prozent des Bruttoinlandsproduktes braucht keinen Vergleich zu scheuen, egal wohin man schaut. Wir sollen doch endlich einmal Freude haben und auf all das stolz sein, was wir gemacht haben. Es verdient auch keine Partei, dass sie ständig so hingestellt wird, als hätte sie zu wenig gemacht. Jeder hat das Seinige gemacht, nur unterschiedlich. Diese Bundesregierung macht natürlich – genauso wie andere – Nachjustierungsprozesse, die wichtig sind, heute und hier zum Bundespflegegesetz. Ich möchte ausdrücklich die zwei Ministerien loben, die diese sicherlich schwierige Materie, die im vergangenen Sommer – aus welchem Grund auch immer – zu diskutieren begonnen wurde, bewältigt haben: zum einen das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit und zum anderen natürlich das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz. Das, was sie hier vorgelegt haben, ist korrekt.
Da wird man natürlich noch das eine oder andere nachbessern müssen, die Erfahrung wird es uns zeigen, aber insgesamt, glaube ich, begegnen wir dieser schwierigen Materie mit ganz guten Vorgaben. Zu meinen, das alles wäre nichts, das alles sei schlecht – bitte rufen wir uns einige Zahlen in Erinnerung: Wir haben heute 285 000 Menschen, die Pflegegeld beziehen, vom Bundespflegegeld her gesehen. Wir wenden dafür 1,6 Milliarden € auf. Das ist doch eine wahrlich gute Summe, das wird aus dem Steuertopf bezahlt. Wir haben hier eine Regelung wie kein anderes Land, ohne Vorleistung der Bürger. Es geht jetzt darum, Menschen, die nicht nur Pflege, sondern vor allem Betreuung brauchen, auch Unterstützung zu geben.
Da geht es nicht nur um alte Leute, da geht es auch um junge Leute. Da geht es um die, die in einer besonderen Lebenssituation sind, eben auch deshalb, weil uns oft die Familienstrukturen fehlen, weil oft auch die Freiwilligkeit und die Unterstützung anderer Bürgerschaften nicht mehr vorhanden sind und wir deshalb schauen müssen, wie wir hier engagiert helfen können.
Mit diesem Gesetz geben wir denen, die selbständige oder angestellte Betreuungsarbeit verrichten, einen maßvollen Zuschuss. Ich glaube, dass wir in der Situation doch etwas zufriedener sein sollten. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)
Wenn einige Bundesländer hier Sonderregelungen haben, dann brauchen wir diese Bundesländer nicht zu verurteilen. Das ist ihre freiwillige Entscheidung. Aufgrund des Föderalismus dürfen sie das tun. Ich hoffe, dass man hier im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen auch eine bessere Abgleichung findet. Das wäre wünschenswert.
Frau Staatssekretär! Herr Bundesminister! So möchte ich grundsätzlich meinen, dass Sie mit dieser Regelung nicht nur vor das Parlament treten können und die Zustimmung bekommen werden, sondern dass Sie auch vor die Bürgerschaften treten können.
Da Frau Kollegin Haidlmayr heute noch einmal zur Tätigkeit des Behindertenanwaltes Stellung genommen hat, darf ich sagen: Jawohl, wir haben das im Ausschuss sehr kor-
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