Punkt eins: die Verlängerung der Amnestie-Regelung um ein halbes Jahr. Das Wichtigste in diesem Zusammenhang ist, glaube ich, dass es Sicherheit gibt für die betroffenen Menschen. Die Materie ist sehr komplex, und vieles wurde in der letzten Zeit leider auch zerredet und schlechter dargestellt, als es ist; vor allem auch im Wahlkampf.
Punkt zwei: die Ausweitung der Pflegeförderung auf die Stufen 3 und 4, im Besonderen für die Pflege daheim. Das ist mir ein besonderes Anliegen: die Unterstützung für die Pflege zu Hause sowohl für die pflegebedürftigen Menschen als auch für die pflegenden Angehörigen. Mit diesem Gesetz wird die Möglichkeit geschaffen, dass es zusätzlich zum Pflegegeld für die 24-Stunden-Betreuung Zuschüsse gibt; wenn auch in unterschiedlicher Höhe und mit der Unterscheidung zwischen Selbstständigen und Angestellten. Auch die Sozialeinrichtungen, die bereits jetzt die mobile Pflege und Betreuung durchführen – und das sollte man im Zuge dieser Diskussion auch nicht außer Acht lassen: wir haben ein funktionierendes System in der mobilen Pflege und Betreuung –, sind in diesen Förderrichtlinien enthalten. Das ist mir als Rot-Kreuz-Mitarbeiter ein ganz besonderes Anliegen.
Mein abschließender Punkt: natürlich die Finanzierung, auch die zukünftige Finanzierung ab dem Jahr 2008, wenn man es so sagen will. Ich glaube, hier sind wir nicht am Ende der Fahnenstange angelangt.
Finanzminister Molterer wird sich bemühen, in den Finanzausgleichsverhandlungen ein akzeptables Ergebnis zu erreichen. Der Weg mit diesen Anträgen ist richtig. Die Straße ist noch etwas holprig, der schwarze Asphalt fehlt noch, aber auch dieser wird kommen. (Beifall bei der ÖVP.)
12.40
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Grander. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 2 Minuten. – Bitte.
12.40
Abgeordnete Maria Grander (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Die aktuelle Gesetzeslage bei der Begutachtung von pflegebedürftigen Personen im Rahmen des Bundespflegegeldgesetzes weist Widersprüche auf und ist daher aus der berufsrechtlichen Sicht des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege abzuändern. Derzeit ist die Begutachtung für die Feststellung des Pflegeaufwandes in allen sieben Pflegestufen ausschließlich den Ärzten möglich. Das widerspricht jedoch dem Berufsbild des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege.
Das Bundespflegegeldgesetz zählt pflegeprozessorientierte, pflegeindizierte Maßnahmen auf, die im Sinne des Berufsbildes des gehobenen Dienstes für Gesundheits- und Krankenpflege typischerweise in den eigenverantwortlichen Bereich, zum Teil in den mitverantwortlichen Bereich gehören. Hier eine Replik: Wenn ich Berufsbilder habe, gibt es natürlich auch Haftungen.
Die Pflegepersonen haben zusätzlich angeboten, im Rahmen der Begutachtung gleichzeitig eine spezifische Pflegeberatung durchzuführen, damit den Pflegegeldwerbern und den Angehörigen Möglichkeiten für die positive Bewältigung der oft sehr schwierigen Situation erklärt werden. Die Beurteilung des Pflegebedarfes und die Einstufung des Pflegegeldes müssen auch in Zukunft durch pflegerische Sachverständige möglich werden.
Ich möchte hier klarstellen, dass es für die Einstufung des Pflegebedarfs einfach Pflegediagnosen braucht und nicht medizinische Diagnosen. Daher meine ich, dass die
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite