Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 103

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Novellierung des Pflegegeldgesetzes in Bezug darauf notwendig ist. – Danke. (Beifall bei der ÖVP.)

12.42


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abge­ordnete Mag. Aubauer. Auch sie will 2 Minuten sprechen. – Bitte.

 


12.42.39

Abgeordnete Mag. Gertrude Aubauer (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Werte Regierungsmitglieder! Ich sehe auf der Galerie viele inter­essierte ältere Zuhörer. Und Sie, sehr geehrte Zuhörer, haben jetzt diese Debatte ver­folgt, machen sich vielleicht auch Sorgen, daher möchte ich ganz klar sagen: In Öster­reich hat jeder Mensch das Recht auf gute Pflege, wenn er eine solche braucht.

Was ist konkret das Positive, das wir den Betroffenen heute anbieten können?

Erstens: Wenn Sie schon die sogenannten illegalen Pfleger oder Betreuungskräfte ein­setzen, dann müssen Sie sich keine Sorgen machen, denn bis Ende des Jahres 2007 wird die Amnestieregelung verlängert. Und ich möchte sogar noch anregen, diese Am­nestieregelung, wenn möglich, bis Ende des Jahres 2008 zu verlängern. Es ist nämlich wichtig, den Betroffenen die Angst zu nehmen.

Der zweite positive Punkt ist: Es gibt neue legale Modelle der 24-Stunden-Betreuung daheim. Diese Modelle bringen Vorteile, man kann zwischen selbstständigen und an­gestellten Betreuern wählen. Dazu gibt es auch finanzielle Förderungen. Das ist ein guter Anfang. (Beifall bei der ÖVP.)

Allerdings soll Anspruch auf Förderungen nur derjenige haben, der, vereinfacht gesagt, nicht mehr als 5 000 € Bares besitzt. Herr Minister Buchinger, Sie haben heute schon gesagt, dass Sie mit Kritik daran nicht sehr viel Freude haben. Dennoch möchte ich an Sie appellieren, diese Grenze noch einmal zu überdenken.

Warum? – Ein Beispiel: Zwei Ehepaare. Eines davon macht ständig Urlaub, gibt das ganze Geld aus, muss sich später die Pflege nicht bezahlen. Das andere Ehepaar spart ein Leben lang, muss sich aber die Pflege dann doch mit dem eigenen Geld be­zahlen. Herr Minister, ist das gerecht? (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Kickl: Richten Sie den Appell auch an die Landeshauptleute! – Abg. Ing. Westenthaler: Das ist ein ziem­liches Dahinwurschteln!)

Ich bin zuversichtlich: Wir werden diesem ersten guten Schritt noch weitere gute Schrit­te folgen lassen. Und, Herr Minister, wir wünschen uns noch eines: gute Informationen, die die Betroffenen auch erreichen und die so verständlich sind, dass jedermann damit umgehen kann. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

12.45


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Noch einmal zu Wort gemeldet hat sich Herr Bundesminister Dr. Buchinger. – Bitte.

 


12.45.33

Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz Dr. Erwin Buchinger: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich möchte noch auf zwei Anfragen beziehungsweise Be­merkungen kurz eingehen.

Erstens zum Appell der geschätzten Kollegin Aubauer, die Vermögensgrenze von 5 000 € noch einmal zu überdenken: Ich werde das gerne tun und werde das mit dem Herrn Vizekanzler und Finanzminister Molterer besprechen, denn, wie Sie wissen, hat Kollege Molterer ja gesagt, dass er diesbezüglich mit dem Sozialminister eines Sinnes


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