ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Selten genug!) Vielleicht können wir das demgemäß noch einmal gemeinsam angehen und überdenken.
Zweitens zum Ruhensbeitrag des Bundes nach § 13 Bundespflegegeldgesetz: Diesbezüglich lautete die Frage der geschätzten Frau Kollegin Riener, was denn das Sozialministerium mit den Beträgen tut, die aus der stationären Betreuung der Länder und Gemeinden zurückfließen.
Bedauerlicherweise fließt hier nichts zurück, Frau Kollegin, denn diese Beträge werden bereits bei der Budgetierung, bei der Anweisung in Abzug gebracht. Es sind in etwa 50 Millionen €, und die erspart sich, wenn Sie so wollen, der Finanzminister oder kommen zum Tragen beim Bundesvoranschlag bereits in der Auszahlung. Die Rechtsgrundlage dafür – weil Sie bezweifeln, dass das gesetzeskonform sei – liegt in der Artikel-15a-Vereinbarung aus dem Jahr 1993. Das war Teil des Gesamtpaketes. Das wurde vom Land Oberösterreich vor drei Jahren beim Verfassungsgerichtshof angefochten, es ist jedoch als verfassungskonform erkannt geworden. (Beifall bei der SPÖ.)
12.46
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Wir gelangen zunächst zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Pflege-Übergangsgesetz geändert wird, samt Titel und Eingang in 187 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Damit angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte wiederum jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend Maßnahmen zur Sicherung der Pflege.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Ing. Hofer, Kolleginnen und Kollegen betreffend unzureichende soziale und rechtliche Absicherung der pflegenden Angehörigen.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Damit abgelehnt.
Weiters gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundespflegegeldgesetz und das Bundesgesetz über die Bewilligung des Bundesvoranschlages für das Jahr 2007 geändert werden, in 188 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Mag. Lapp, Amon, Kolleginnen und Kollegen vor.
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