Es geht dabei zum einen um die Anhebung der Normalarbeitszeit auf 10 Stunden pro Tag. Es geht zum anderen auch um die Anhebung der Höchstarbeitszeit auf 12 Stunden pro Tag, auf 60 Stunden in der Woche, und das Ganze im Stück acht Wochen lang. Das heißt: 60-Stunden-Woche, 60-Stunden-Woche, 60-Stunden-Woche, und das kann achtmal wiederholt werden. So ein Block kann dann noch einmal, insgesamt dreimal im Jahr, wiederholt werden. Das heißt, es ist künftig zulässig, 24 Wochen im Jahr 60 Stunden pro Woche zu arbeiten.
Das ist viel, das ist sehr viel, und das ist auch sehr anstrengend. Kollege Schopf hat dazu im Ausschuss gemeint, das betreffe ja nicht alle. Es sei ja nicht so, dass jetzt quasi alle sofort 60 Stunden arbeiten müssen. Ich muss sagen: Gott sei Dank ist es nicht so! Aber es werden viele sein, die das betreffen wird, denn Ihr Entwurf verändert ja auch die Regelungsebene, wo solche Bestimmungen künftig vorgenommen werden können. Man geht weg vom Kollektivvertrag, denn in Hinkunft ist es auch möglich, auf betrieblicher Ebene solche Regelungen zu treffen. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) Genau! Trotzdem: die betriebliche Ebene! Sie erhoffen sich dadurch eine Stärkung der betrieblichen Ebene – das kann ja sein –, aber zusätzlich ermöglichen Sie auch in all jenen Betrieben, wo es keine Betriebsratsstrukturen gibt, dass man in einem Einzelvertrag solche Regelungen trifft.
Meine Damen und Herren, 14 Prozent aller österreichischen Betriebe haben Betriebsratsstrukturen. Das heißt, nur 55 Prozent aller österreichischen unselbständigen Arbeitnehmer und Arbeiternehmerinnen werden durch Betriebsräte vertreten. Das heißt wiederum, es gibt einen ziemlich großen Teil, der künftig bei solchen möglichen Einzelverhandlungen alleine gelassen wird bei dem Versuch, seine Interessen gegenüber dem Dienstgeber durchzusetzen. Denn unmittelbar im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist dieses Arbeitszeitgesetz nun sicher nicht. Diese Arbeitszeitflexibilisierung geht auf Kosten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Es liegt sicher nicht im Interesse der ArbeitnehmerInnen, wenn es zunehmend um die Gefährdung ihrer Gesundheit durch überlange Arbeitszeiten geht. Aber genau das befürchtet zum Beispiel die Ärztekammer Wien in ihrer Stellungnahme zu diesem Gesetz. Die Ärztekammer Wien spricht eindeutig von einem deutlichen Anstieg des Unfallrisikos, von einem deutlichen Anstieg des Krankheitsrisikos.
Wir haben auch Studien aus Deutschland, die besagen, dass natürlich das Unfallrisiko am Ende von überlangen Arbeitszeiten zunimmt. Das heißt: Eine Verlängerung der Arbeitszeit mit den entsprechenden gesundheitlichen Risiken kann einfach nicht im Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein!
Interessant dabei ist noch ein kleines Detail: Der ÖGB hat im Jänner noch gewusst, was das Interesse der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist, nämlich eine Arbeitszeitverkürzung, und hat das auf seinem Kongress auch beschlossen. Im Jänner wurde auf dem ÖGB-Kongress eine Arbeitszeitverkürzung auf 35 Stunden beschlossen. Jetzt aber stimmt die Gewerkschaft diesem Paket zu. Ich finde, das ist ein interessanter Sinneswandel. Aber das ist eben der neue Geist der großkoalitionären Sozialpartnerschaft! (Beifall bei den Grünen.)
Schließlich möchte ich noch auf den 25-prozentigen Zuschlag für Mehrarbeit bei Teilzeitbeschäftigung eingehen. Ja, 25 Prozent Zuschlag, das ist etwas Gutes, das ist besser als das, was wir jetzt haben. Jetzt haben wir nämlich keine Zuschläge. Aber – und es gibt schon ein großes „Aber“ – trotzdem bleiben auch bei einem 25-prozentigen Zuschlag die Teilzeitbeschäftigten benachteiligt. Und Sie wissen genau wie ich, dass 80 Prozent der Teilzeitbeschäftigten Frauen sind. Das heißt letzten Endes: Diese Regelung manifestiert weiter, dass hauptsächlich teilzeitbeschäftigte Frauen gegenüber vollzeitbeschäftigten Männern benachteiligt bleiben.
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