Entschließungsantrag
der Abgeordneten Ursula Haubner, Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend erforderliche Maßnahmen zum Arbeitszeitgesetz eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales (191 d.B.) über die Regierungsvorlage (141 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden
Das Arbeitszeitrecht stellt eine besonders wichtige sozialpolitische Materie dar, die nicht nur dem vorrangigen Ziel dient, die Arbeitnehmer/innen vor der übermäßigen Inanspruchnahme ihrer Arbeitskraft zu schützen, sondern auch wichtige gesundheitspolitische sowie kultur-, bildungs- und gesellschaftspolitische Weichenstellungen vornimmt.
Die beste Arbeitnehmerpolitik ist eine gleichberechtigte Interessenspartnerschaft von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Sie gilt es auszubauen und zu fördern. Die vorgesehenen Regelungen zur „Arbeitszeitflexibilisierung“ orientieren sich aber beinahe ausschließlich an den wirtschaftlichen Bedürfnissen und Gegebenheiten der Arbeitgeber. Durch die Ausweitung des Arbeitszeitgesetzes werden die Arbeitnehmer/innen dazu gezwungen sein, einen den Betriebserfordernissen angepassten Arbeits- und Lebensrhythmus anzunehmen, ohne dafür eine größere Gestaltungsfreiheit nach individuellen persönlichen und familiären Bedürfnissen zu haben. Die Arbeitszeitflexibilisierung geht voll zu Lasten der Arbeitnehmer. Es wird eine Arbeitszeitverlängerung auf 10 bzw. 12 Stunden umgesetzt, ohne auf die Arbeitnehmer/innen Rücksicht zu nehmen. Weiters werden neue Barrieren für Dienstnehmer/innen mit Familie geschaffen, ohne auch auf die Situation für Alleinerziehende in Beschäftigung einzugehen. Damit wird ihre Lage dramatisch verschlechtert, da sie bei langen Anfahrtswegen keine entsprechenden Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen vorfinden.
Auch sind negative Auswirkungen auf die Gesundheit zu befürchten. Ebenso muss von einer drohenden Verschlechterung für die heimischen Arbeitnehmer/innen durch eine vorzeitige und vorschnelle Öffnung des österreichischen Arbeitsmarktes ausgegangen werden, die entschieden abzulehnen ist, weil dies zu erhöhtem Konkurrenzdruck, Kostendruck und Lohndumping durch ausländischen Import-Arbeitskräfte führen wird. Aus diesem Grund lehnt auch die Arbeiterkammer eine vorzeitige Öffnung ab: „Damit werden nur die Übergangsbestimmungen für die EU-Mitgliedsländer gelockert, anstatt durch gezielte Qualifizierungen den Bedarf mit Arbeitskräften in Österreich zu decken“, kritisierte AK-Präsident Kalliauer (APA, 4. April 2007).
Die gute Konjunktur (die von der derzeitigen Bundesregierung durch ihre Belastungspolitik bei Gebühren und Abgaben sowie durch Pläne von neuen Steuern gefährdet wird sollte dringend genützt werden, um die Weichen für eine positive Entwicklung des Arbeitsmarktes zu stellen. Dazu sollten verstärkt Mittel für die bessere Ausbildung von Jugendlichen, für die Ausbildung von Fachkräften, für die Weiterbildung und für mehr und bessere Kinderbetreuungsplätze zur leichteren Vereinbarkeit von Beruf und Familie eingesetzt werden. Auch muss der Grundsatz: „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ rasch Wirklichkeit werden, da nach wie vor ungerechtfertigte Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern bestehen. Benachteiligungen für Frauen müssen durch konkrete Reformschritte abgebaut werden. Ziel muss es sein, die Situation von Frauen in allen Lebensbereichen zu verbessern. Die Angleichung der niedrigeren Fraueneinkommen an die Einkommen der Männer ist eine der wichtigsten politischen Herausforderungen. Sie ist ein wesentlicher Schritt zur Verbesserung der beruflichen Situation der Frauen und fördert nachhaltig die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Aber auch ein echter Mindestlohns von 1.300 Euro für alle (Vollzeit-)Beschäftigten soll umgesetzt werden. Ebenso soll eine verstärkte Mitarbeiterbeteiligung zu Gunsten der
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