Meine Damen und Herren! Aufgrund diverser Umstände – Verfassungsgerichtshofentscheidungen, EU-Vorgaben und dergleichen mehr – war die Novellierung des Bundesvergabegesetzes notwendig. Eine Novelle böte – ich betone den Konjunktiv – die Möglichkeit, wesentliche Verbesserungen ins Gesetz zu schreiben. Darauf aber hat die große Koalition – man kann trotz der kurzen Amtszeit schon sagen: in gewohnter Art und Weise – natürlich verzichtet.
So wie Sie, meine Damen und Herren von der großen Koalition, beim Beamtendienstrecht unnötige Lehrerprivilegien nicht abschaffen, sondern auf fast alle Staatsdiener ausdehnen, haben Sie sich beim Bundesvergabegesetz nicht einmal die Mühe gemacht, wirksame Bestimmungen gegen ausländische Schwarzarbeit ins Gesetz zu schreiben. (Beifall bei der FPÖ.)
Die ÖVP will offensichtlich den „schwarzen Schafen“ unter den Unternehmern nicht zu nahe treten, und die SPÖ verzichtet im Interesse der Erhaltung der großen Koalition auf wirksame Bekämpfung von Schwarzarbeit.
Wir Freiheitliche haben in der Sitzung des Ausschusses einen Abänderungsantrag eingebracht. Der Herr Bundeskanzler höchstpersönlich meinte, dass dieser Abänderungsantrag sehr interessant sei und er gerne in die Diskussion eintreten werde, aber dass wir aufpassen müssten, um nicht einem Verfassungsgerichtshoferkenntnis zuwiderzuhandeln.
Diesen Abänderungsantrag darf ich nun entsprechend adaptiert einbringen, und zwar so, dass dieses Verfassungsgerichtshoferkenntnis, das die seinerzeitige Bestimmung gekippt hat, nicht mehr greifen wird.
Der Antrag lautet:
„§ 73 (3): Der Auftraggeber hat das Vorbringen des Unternehmers zu prüfen und bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit die vom Unternehmer gesetzten Maßnahmen in ein Verhältnis zur Anzahl und zur Schwere der begangenen strafbaren Handlungen bzw. Verfehlungen zu setzen. Bei einer rechtskräftigen Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG ist bei diesem Unternehmen die geforderte Zuverlässigkeit nicht gegeben.“ – Und jetzt kommt der Zusatz in Abänderung unseres Antrages im Ausschuss: – „Eine Glaubhaftmachung gemäß Abs. 1 ist nur zulässig, wenn der Unternehmer belegen kann, dass ein von ihm Beauftragter entgegen einer arbeitsrechtlichen Weisung gehandelt hat.“
*****
Ich nehme an, dass die Damen und Herren der Sozialdemokratischen Partei nunmehr zufrieden sind und daher der Empfehlung ihres Bundeskanzlers folgen und den Antrag mittragen werden. (Beifall bei der FPÖ.)
Ich darf am Rande auch noch betonen, dass das nicht irgendeine Lappalie ist. Für alle die, die sich mit der konkreten Materie nicht befasst haben: Eine Studie der Arbeiterkammer Wien vom 17. April 2007 kommt zum Schluss, dass im Wege der illegalen Beschäftigung von Ausländern der Republik Österreich zirka 300 Millionen € jährlich an Einnahmen entgehen. Das ist fast jene Summe, die ein Minister der Sozialdemokraten in letzter Zeit wie folgt bezeichnet: Das ist die größte Einsparung, die die Republik Österreich in der Zweiten Republik gemacht hat. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)
Ich glaube, man sollte darauf nicht verzichten, und daher lade ich Sie ein, unserem Abänderungsantrag zuzustimmen. Geht der Abänderungsantrag nicht durch, dann kön-
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite