nen wir Freiheitliche aufgrund der Zahnlosigkeit der Urfassung nicht zustimmen. (Beifall bei der FPÖ.)
14.32
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Aspöck eingebrachte Abänderungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Dr. Aspöck, Dr. Fichtenbauer, Dr. Haimbuchner und weiterer Abgeordneter
eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Verfassungsausschusses (186 d.B.) über die Regierungsvorlage (127 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006 – BVergG 2006 geändert wird
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der dem Bericht (186 d.B.) angeschlossenen Regierungsvorlage (127 d.B.) betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesvergabegesetz 2006-BVergG 2006 geändert wird, wird wie folgt geändert:
In Z 25 lautete der § 73 Abs. 3:
„§ 73 (3) Der Auftraggeber hat das Vorbringen des Unternehmers zu prüfen und bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit die vom Unternehmer gesetzten Maßnahmen in ein Verhältnis zur Anzahl und zur Schwere der begangenen strafbaren Handlungen bzw. Verfehlungen zu setzen. Bei einer rechtskräftigen Bestrafung gemäß § 28 Abs. 1 Z 1 AuslBG ist bei diesem Unternehmen die geforderte Zuverlässigkeit nicht gegeben. Eine Glaubhaftmachung gemäß Abs. 1 ist nur zulässig, wenn der Unternehmer belegen kann, dass ein von ihm Beauftragter entgegen einer arbeitsrechtlichen Weisung gehandelt hat.
Begründung
Im letzten Jahr hat die Kontrolle der illegalen Beschäftigung (KIAB) ca. 7.000 nicht bei der Sozialversicherung gemeldete Beschäftigte bei Kontrollen in Betrieben angetroffen. Geht man von einem durchschnittlichen monatlichen Lohnanspruch solcher Schwarzbeschäftigter von 1.500 Euro und einer durchschnittlichen Beschäftigungsdauer von 6 Monaten pro Jahr aus, würden sich alleine aus diesen nicht angemeldeten Beschäftigungsverhältnissen entgangene Beitragseinnahmen der Sozialversicherung von rund 30 Millionen Euro rechnen. Da die KIAB natürlich aber nur einen Bruchteil der Betriebe stichprobenartig kontrollieren kann, stellen die 30 Millionen Euro sicherlich nur die Spitze des Eisbergs dar. Die AK geht – vorsichtig geschätzt – von der 10 fachen Menge an Schwarzbeschäftigten aus. Da zu erwarten ist, dass die kräftigen Sanktionen, die in Zukunft auf das Antreffen von Schwarzbeschäftigten in den Betrieben folgen werden, eine viel höhere abschreckende Wirkung als das bisherige System haben werden, kann mit an die 300 Millionen Euro zusätzlicher Einnahmen für die Sozialversicherung aus der Verhinderung nicht angemeldeter Beschäftigung gerechnet werden (AK-Wien 17.04.2007).
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