Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 137

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Bei illegaler Ausländerbeschäftigung zahlen die Firmen lediglich Verwaltungsstrafen. Illegale Beschäftigung, Steuer- und Sozialabgabenhinterziehung müssten aber auch Auswirkungen im BVergG haben.

Die Möglichkeit an öffentlichen Ausschreibungen teilzunehmen muss für die „Schwar­zen Schafe“ unter den Unternehmern ausgeschlossen werden. Für den österreichi­schen Staat entstehen nicht nur die oben angeführten Kosten, sondern illegale Be­schäftigung erfolgt auch oft unter menschenunwürdigen Bedingungen. Die Kosten müssen dann in weiterer Folge vom österreichischen Steuerzahler und den vielen sich an die Gesetze haltenden Unternehmen gezahlt werden.

Dem Kampf gegen den Sozial- und Wirtschaftsbetrug muss auch im BVergG Rech­nung getragen werden und damit wird für alle anständigen Unternehmen ein Signal ge­setzt.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Donnerbauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.32.42

Abgeordneter Mag. Heribert Donnerbauer (ÖVP): Herr Präsident! Frau Staatssekre­tärin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Lassen Sie mich, weil alle meine Vorredner auch auf die Frage der Kärntner Ortstafeln eingegangen sind, zu Be­ginn auch ein paar Sätze dazu sagen.

Ich glaube, es stimmt einmal nicht, wie hier von der Sozialdemokratie gesagt wurde, dass der Ausschuss den Antrag der SPÖ abgelehnt hat. Das ist nicht richtig. Es wurde von meinem Vorredner schon ausgeführt. Es wurde sehr kurzfristig versucht, hier noch einen Tagesordnungspunkt auf die Tagesordnung zu setzen, und da waren wir – auch meine Fraktion – der Meinung, dass das Thema zu sensibel ist, um – wir diskutieren ja schon sehr lange darüber – so plötzlich einen Vorschlag in diesem Zusammenhang, der durchaus diskussionswürdig ist, auf die Tagesordnung zu setzen und hierüber eine sehr rasche Entscheidung herbeizuführen.

Es gibt verschiedene Vorschläge. Es hat auch im Vorjahr einen Kompromissvorschlag gegeben, der mit allen Organisationen in Kärnten auch sehr gut abgestimmt war, aber letztlich leider nicht die Zustimmung dieses Hohen Hauses gefunden hat. Daher, glau­be ich, soll die Diskussion nicht dadurch verkürzt werden, dass man in sehr großer Eile einen Antrag durch den Verfassungsausschuss peitscht.

Das waren die Hintergründe aus der Sicht meiner Fraktion, und ich glaube, dass es notwendig ist, alle Vorschläge ausführlich zu diskutieren.

Es ist leider nicht so, dass der Vorschlag des Herrn Bundeskanzlers alle Bedenken so­zusagen mit berücksichtigt hat, weil er im Gegensatz zu früheren Kompromissvorschlä­gen zum Beispiel zwei Orte, die vom Verfassungsgerichtshof schon als unbedingt er­forderlich betrachtet wurden, nicht enthalten hat und auch einige andere Dinge, glaube ich, noch abzustimmen sind. Es sollte ausreichend Zeit für eine Diskussion sein, denn eines hat die Vergangenheit gezeigt: Es nützt nichts, wenn wir hier im Parlament sehr rasch einen Antrag durchpeitschen, sondern es ist wichtig, dass so eine Regelung auch bei den Betroffenen in Kärnten Verständnis findet, dass hier im Konsens eine Regelung gefunden wird und nicht mit der Mehrheit aus Wien in Kärnten ausgerichtet wird, was notwendig ist.

Nun zu dem Punkt, der heute eigentlich auf der Tagesordnung steht: Bundesvergabe­gesetz. – Es wurde schon von einigen meiner Vorredner ausgeführt, dass hier vor


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