Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 138

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allem einerseits eine Reparatur in der Gebührenordnung, in den Gebührenbestim­mungen notwendig war, und andererseits sind darüber hinaus noch einige technische Erleichterungen vorgesehen worden, vor allem im Bereich des Unterschwellenverfah­rens. Es muss hier nicht unbedingt ein sehr kompliziertes Widerrufsverfahren vorgese­hen werden, und es ist, glaube ich, angesichts der dort vorgesehenen Vergabesum­men durchaus gerechtfertigt, dass für den Auftraggeber auch ein einfacherer Widerruf des Vergabeverfahrens möglich wird.

Ich möchte aber einem entgegentreten, was Frau Präsidentin Glawischnig gesagt hat, und zwar, wenn sie meint, hier würden ökologische Gesichtspunkte, hier würde Ener­gieeffizienz nicht berücksichtigt. Das ist einfach nicht richtig, und ich glaube, das übersieht den Sinn und den Zweck des Vergabegesetzes. Das Bundesvergabegesetz ist nicht dazu da, irgendwelche Wertvorstellungen ins Vergabeverfahren einzubringen, sondern es soll einen ausgewogenen Wettbewerb gerade bei der Vergabe öffentlicher Aufträge sichern. In diesem Sinne geht es darum, Waffengleichheit für alle zu schaffen, die gleichen Regeln letztlich für alle anwendbar zu machen.

Es ist auch nicht richtig, dass sich dazu nichts findet. Es gibt in den Grundsätzen des Vergabeverfahrens ja schon jetzt den Absatz 5, eine Bedachtnahme auf die Umwelt­gerechtheit und auf die ökologischen Aspekte. Mit dieser Novelle wurde jetzt aufgrund von EU-Vorgaben auch noch die Energieeffizienz ausdrücklich mit hineingenommen.

Ich glaube aber, dass es wichtig ist – und das soll ein Entschließungsantrag, den wir auch im Verfassungsausschuss beschlossen haben, aufzeigen –, den öffentlichen Auf­traggebern zu zeigen, dass sie viel mehr Spielräume haben, als sie oft meinen, weil oft nur der Preis als einziges Kriterium gesehen wird. Ich glaube, dass sehr wohl ökolo­gische Aspekte, aber auch die Frage innovativer Leistungen, wie sie im Entschlie­ßungsantrag zum Ausdruck kommen, von den Auftraggebern viel mehr in die Vergabe­verfahren mit aufgenommen werden sollen. Da kann nicht der Gesetzgeber tätig wer­den, sondern das ist Sache der öffentlichen Auftraggeber, und es soll hier auch ein ent­sprechender Appell an diese gerichtet werden. Das soll auch aus diesem Anlass pas­sieren. (Beifall bei der ÖVP.)

14.37


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dolin­schek. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.37.18

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Staatssekretärin! Sehr geehrte Damen und Herren! Es hat ja schon „Tradi­tion“, dass man im Verfassungsausschuss im letzten Augenblick den einen oder den anderen Antrag auf die Tagesordnung bringen will. Das wird immer wieder versucht, und da wird auch nicht von einer 24-Stunden-Frist abgesehen.

Zu den Ortstafeln. – Ich bin froh, wenn wir über diesen Antrag, wie er jetzt aussieht, in dem alles wieder neu aufgerollt wird – im vorigen Jahr waren wir schon wesentlich wei­ter –, einmal zu einer Einigung über die Ortstafelfrage in Kärnten kommen. Ich bin ja selbst einer aus dem gemischtsprachigem Gebiet. Ich kenne mich dort aus und weiß, die Bevölkerung selbst hat eigentlich überhaupt kein Problem damit, sondern das ist ein Problem der Funktionäre – und ein Problem der Politik. – Das dazu. (Beifall beim BZÖ.)

Zuerst sollte man Nägel mit Köpfen machen und nicht willkürlich 163 zweisprachige Ortstafeln verordnen, ohne eine Prozentgrenze heranzuziehen. Man sollte nicht Un­überlegtes tun, sondern sich das noch einmal genau anschauen.

 


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