Was das Bundesvergabegesetz angeht: Wir werden diesem Bundesvergabegesetz die Zustimmung nicht geben. Es ist eine Umsetzung diverser EU-Richtlinien und berücksichtigt mehrere Verfassungsgerichtshoferkenntnisse, aber fraglich ist für mich, ob diese Präzisierung der statistischen Verpflichtungen, wie sie auch der Rechnungshof zum Teil kritisiert hat, nicht einen Mehraufwand für die Verwaltung bedeutet.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch darauf hinweisen, dass Herr Bundesminister Molterer ja gesagt hat, dass der administrative und der bürokratische Aufwand in Zukunft um 25 Prozent gesenkt werden sollen, so steht das dem diametral entgegen. Meines Erachtens sollte man nicht einen noch höheren bürokratischen Aufwand betreiben, wenn man eigentlich etwas anderes vorgehabt hat. Das kann nicht im Sinne des Erfinders sein, und das sollten sich die Koalitionsparteien ebenfalls überlegen.
Was den Abänderungsantrag der Kollegen von der FPÖ betrifft, so bin auch ich absolut der Meinung, dass Unternehmen, die Illegale beschäftigen, nicht nur eine Verwaltungsstrafe erhalten sollen, sondern auch von der Bundesvergabe ausgeschlossen sein sollen. Wir werden diesem Abänderungsantrag, so wie bereits im Ausschuss, jedenfalls zustimmen. (Beifall beim BZÖ.)
14.39
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Von der Regierungsbank aus hat sich Frau Staatssekretärin Silhavy zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Staatssekretärin.
14.40
Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Herr Kollege Dolinschek, ich glaube, dass sich diese Regierungsvorlage gerade dadurch auszeichnet, dass im Vorfeld mit den entsprechend der Kompetenzverteilung im öffentlichen Auftragswesen auch beschäftigten Ländern entsprechende Gespräche geführt wurden und auch die Ideen und Anregungen in dieser Novellierung Berücksichtigung finden. Ich meine, dass das ein gutes Zeichen in Richtung guter Praxis ist, nämlich dass jene, die letztlich auch mit dieser Gesetzesvollziehung beauftragt sind, in die Novellierungsideen eingebunden werden.
Es wurde bereits gesagt: Der Verfassungsgerichtshof hat im März vergangenen Jahres das Bundesvergabegesetz 2002 hinsichtlich der Gebührenregelung aufgehoben, und um sozusagen nicht auch das Bundesvergabegesetz 2006, das ja in den Regelungen mit dem alten Bundesvergabegesetz vergleichbar ist, weiterhin fehlender Verfassungskonformität auszusetzen, wird es nun verfassungskonform gestaltet.
Es wurde auch darauf hingewiesen, dass gerade im Unterschwellenbereich nun nicht mehr zwingend der Widerruf vorgesehen ist, sondern die Antragsteller es sich aussuchen können, was sicherlich zur Beschleunigung der Verfahren beitragen wird und einer positiven Flexibilität entspricht.
Es wurde bereits auf die notwendigen Änderungen hinsichtlich der gemeinschaftlichen Ebene, was die Rechtslage anlangt, hingewiesen. Das fängt natürlich bei kleineren Bereichen an, wie zum Beispiel bei der Ausdehnung dieser Bestimmungen auf die Länder Bulgarien und Rumänien.
Ich denke, es ist wesentlich, dass wir letzten Endes – auch das wurde angesprochen – die Endenergieeffizienz hier wirklich auch entsprechend festgehalten haben. – Das, Frau Präsidentin Glawischnig, zu Ihrem Punkt.
Ich darf noch einmal darauf hinweisen: Der Herr Bundeskanzler war ja persönlich im Verfassungsausschuss anwesend und wäre selbstverständlich für die von Ihnen gewünschte Diskussion zur Verfügung gestanden, aber ich nehme an, Ihre Anregung hat diesem Haus gegolten. Ich kann jetzt nur das sagen, weil der Herr Bundeskanzler eben höchstpersönlich aus genau diesem Anlass im Ausschuss war.
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