Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 140

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Frau Präsidentin, Sie haben noch gefragt, welchen Zweck die Pilotprojekte erfüllen, und haben selbst die fünf Projekte erwähnt. Diese Projekte haben den Sinn, dass man eine Erfassung von ökonomischen Maßnahmen von Produkten bei Verwendung von Umweltleistungsblättern durchführt, womit man auch eine verbindliche Verankerung im Bundesvergabegesetz bewirken kann. Ich glaube, dass das ein sinnvoller Weg ist, wenn man es ernst meint, diese Punkte auch tatsächlich zu verankern.

Herr Abgeordneter Aspöck hat noch die Frage angesprochen, wenn Werber Über­schreitungen gemacht haben. Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass es gerade die FPÖ war, die uns immer wieder darauf hingewiesen hat, dass der Ver­fassungsgerichtshof gegen solche Bestimmungen war, und zwar mit der Entscheidung von 1998, wenn es darum gegangen ist, dass wir Verstöße gegen die ArbeitnehmerIn­nen-Schutzbestimmungen verankert haben wollten beziehungsweise Verstöße gegen das Gleichbehandlungsgesetz, weshalb diese Möglichkeiten auch nicht geschaffen werden konnten.

Ein wesentlicher Punkt ist, dass wir mit dieser Novellierung nicht nur die Verfassungs­konformität herstellen und die EU-Regelungen entsprechend umsetzen, sondern die Bestimmungen in Zusammenarbeit mit den Ländern, das heißt mit der vollziehenden Ebene der Verwaltung, geschaffen wurden. Ich glaube, dass sie sich daher durch eine hohe Praktikabilität auszeichnen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.43


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Marizzi. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.44.00

Abgeordneter Peter Marizzi (SPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Frau Präsi­dentin Glawischnig, es wurde heute schon mehrmals angesprochen: Die SPÖ hat na­türlich einen Antrag betreffend die Ortstafeln eingebracht – ich möchte das jetzt nicht bewerten, der Verfassungsausschuss ist sehr aktiv –, aber leider wurden wir über­stimmt und konnten daher dieses Thema nicht mehr vor dem Sommer behandeln.

Die Gründe für die Änderung des Vergabegesetzes wurden von vielen meiner Vor­redner schon erklärt. Wichtig ist, dass dieser Gesetzentwurf den Auftraggebern beim Widerruf des Vergabeverfahrens Wahlmöglichkeiten einräumt, wodurch die Flexibilität, und darauf sind wir besonders stolz, erhöht wird. Flexibilität ist notwendig, um im Ver­gabeverfahren entsprechende Maßnahmen zu setzen.

Darüber hinaus wurden mit dieser Novelle zahlreiche Einzelpunkte, Anregungen aus der Praxis, etwa vonseiten der Länder, aufgegriffen, um vor allem den Vollzug dieser Gesetzesänderung in der Praxis zu erleichtern.

Ein Punkt, der auch nicht unerwähnt bleiben soll: innovationsförderndes Beschaffungs­wesen. Die Frau Staatssekretärin hat eingehend darauf geantwortet.

Die Textierung wurde natürlich zwischen Bundesministerium, Bundeskanzleramt und Wirtschaftskammer akkordiert, und das soll auch so umgesetzt werden. Wir sind stolz darauf, dass dieses Gesetz jetzt repariert wird.

Die gemeinwirtschaftliche und die innerstaatliche Ebene wurden berücksichtigt. Die Adaptierungen wurden gemacht, um beide Ebenen entsprechend nachvollziehen zu können.

Wir stimmen dieser Gesetzesvorlage gerne zu. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.45

 


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