Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sburny. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
14.45
Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmitglieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Stellungnahme auf den Leitfaden für ein innovationsförderndes Beschaffungswesen, von dem hier bereits ein-, zweimal die Rede war, und ich möchte feststellen, dass ich diesen Innovationsleitfaden für hervorragend halte.
Ich bin wirklich überrascht, muss ich sagen, dass das Ministerium – wie soll ich sagen? –, ich bin nicht überrascht, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministeriums so etwas machen, denn diese kenne ich als engagierte Menschen, aber ich bin überrascht, dass so etwas unter diesen Regierungsmitgliedern möglich ist, bis dort hin, dass es in diesem Innovationsleitfaden sogar – ein sehr innovativer Beitrag – eine geschlechtsneutrale Sprachregelung gibt; aus meiner Sicht ein sehr positiver Schritt.
Dieser Innovationsleitfaden geht davon aus, dass die öffentliche Hand als wichtigster Einkäufer ein wichtiger Motor für Innovationen sein kann. Die Nachfrage bestimmt in gewisser Weise das Angebot, und man versucht, darauf einzuwirken, dass Unternehmen, die innovationsfreudig sind, auch unterstützt werden. Das finde ich sehr gut. Das Problem an der Sache ist, dass dieser Innovationsleitfaden – so lautet ja auch der Entschließungsantrag von ÖVP und SPÖ – jetzt quasi nur Spielräume im derzeitigen Vergabegesetz nützen soll. Das heißt, die öffentliche Hand soll in ihren verschiedenen Stellen dazu bewegt werden, Spielräume, die das Vergabegesetz bietet, anhand dieses sehr positiven Innovationsleitfadens zu nützen.
Das geht aus unserer Sicht zu wenig weit, denn wenn man schon davon überzeugt ist, dass Innovation in Betrieben nicht nur unterstützt werden soll, sondern dass solche Betriebe auch tatsächlich bevorzugt werden sollen, dann müsste man aus unserer Sicht das Vergabegesetz ändern.
Wir haben bereits bei der Novelle 2006 angemerkt, dass innovative Betriebe eigentlich benachteiligt sind beziehungsweise nicht die notwendige Unterstützung bekommen. Das ist auch von allen Seiten, auch von den damaligen Regierungsparteien und von der SPÖ, festgestellt worden. Vielleicht ist es Ihnen auch möglich, sich so weit zu bewegen, dass Sie über Ihren derzeitigen Entschließungsantrag hinaus denken und unserem Entschließungsantrag zustimmen, der sich so weit vorwagt, dass wir sagen, das Vergabegesetz soll auch in Richtung dieses Innovationsleitfadens geändert werden.
Wir denken, dass die Beamten und Beamtinnen im Zusammenhang mit der Erarbeitung dieses Leitfadens so viel Know-how angehäuft haben, dass Sie tatsächlich das Vergaberecht hier sehr gut ändern könnten.
Wir bringen daher folgenden Antrag ein:
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Der Bundeskanzler wird ersucht, das im Rahmen der Erstellung des Leitfadens „procure_inno. Praxisorientierter Leitfaden für ein innovationsförderndes öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen“ aufgebaute Know-how für eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006 mit besonderem Fokus auf die Beseitigung von Innovationshemmnissen zu nützen und einen entsprechenden Novellierungsentwurf auszuarbeiten.
*****
HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite