Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 141

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Sbur­ny. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


14.45.55

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Sehr geehrte Regierungsmit­glieder! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich beziehe mich in meiner Stellungnahme auf den Leitfaden für ein innovationsförderndes Beschaffungswesen, von dem hier be­reits ein-, zweimal die Rede war, und ich möchte feststellen, dass ich diesen Innova­tionsleitfaden für hervorragend halte.

Ich bin wirklich überrascht, muss ich sagen, dass das Ministerium – wie soll ich sa­gen? –, ich bin nicht überrascht, dass die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ministe­riums so etwas machen, denn diese kenne ich als engagierte Menschen, aber ich bin überrascht, dass so etwas unter diesen Regierungsmitgliedern möglich ist, bis dort hin, dass es in diesem Innovationsleitfaden sogar – ein sehr innovativer Beitrag – eine ge­schlechtsneutrale Sprachregelung gibt; aus meiner Sicht ein sehr positiver Schritt.

Dieser Innovationsleitfaden geht davon aus, dass die öffentliche Hand als wichtigster Einkäufer ein wichtiger Motor für Innovationen sein kann. Die Nachfrage bestimmt in gewisser Weise das Angebot, und man versucht, darauf einzuwirken, dass Unterneh­men, die innovationsfreudig sind, auch unterstützt werden. Das finde ich sehr gut. Das Problem an der Sache ist, dass dieser Innovationsleitfaden – so lautet ja auch der Ent­schließungsantrag von ÖVP und SPÖ – jetzt quasi nur Spielräume im derzeitigen Ver­gabegesetz nützen soll. Das heißt, die öffentliche Hand soll in ihren verschiedenen Stellen dazu bewegt werden, Spielräume, die das Vergabegesetz bietet, anhand die­ses sehr positiven Innovationsleitfadens zu nützen.

Das geht aus unserer Sicht zu wenig weit, denn wenn man schon davon überzeugt ist, dass Innovation in Betrieben nicht nur unterstützt werden soll, sondern dass solche Be­triebe auch tatsächlich bevorzugt werden sollen, dann müsste man aus unserer Sicht das Vergabegesetz ändern.

Wir haben bereits bei der Novelle 2006 angemerkt, dass innovative Betriebe eigentlich benachteiligt sind beziehungsweise nicht die notwendige Unterstützung bekommen. Das ist auch von allen Seiten, auch von den damaligen Regierungsparteien und von der SPÖ, festgestellt worden. Vielleicht ist es Ihnen auch möglich, sich so weit zu be­wegen, dass Sie über Ihren derzeitigen Entschließungsantrag hinaus denken und un­serem Entschließungsantrag zustimmen, der sich so weit vorwagt, dass wir sagen, das Vergabegesetz soll auch in Richtung dieses Innovationsleitfadens geändert werden.

Wir denken, dass die Beamten und Beamtinnen im Zusammenhang mit der Erarbei­tung dieses Leitfadens so viel Know-how angehäuft haben, dass Sie tatsächlich das Vergaberecht hier sehr gut ändern könnten.

Wir bringen daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Der Bundeskanzler wird ersucht, das im Rahmen der Erstellung des Leitfadens „procure_inno. Praxisorientierter Leitfaden für ein innovationsförderndes öffentliches Beschaffungs- und Vergabewesen“ aufgebaute Know-how für eine Novellierung des Bundesvergabegesetzes 2006 mit besonderem Fokus auf die Beseitigung von Innova­tionshemmnissen zu nützen und einen entsprechenden Novellierungsentwurf auszuar­beiten.

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