Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 222

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wird und dass die Kaufkraft im Inland bleibt, aber diese werden jetzt von der Peripherie in die Zentren strömen, wo die großen Handelsketten sind. Und die Stärkung des Wirt­schaftsstandortes ist hier wohl sehr umstritten.

Für Österreich als Tourismusland muss man eigentlich das Optimum herausholen, nämlich dass dort, wo es notwendig ist, zu diesem Zeitpunkt offen gehalten wird – und sonst ist eben geschlossen. Wieso? In touristischen Zentren gibt es die Möglichkeit, am Abend länger offen zu halten. Wir haben diese Möglichkeit in Kärnten geschaffen – alle sind zufrieden, gar keine Frage. (Beifall beim BZÖ. – Abg. Riepl: Sonntags auch, gell?)

Diese heutige Novelle ist zum Nachteil der kleinen Gewerbetreibenden, das ist keine Frage. Wenn die notwendigen Rahmenbedingungen für die Familien, für die Arbeitneh­mer fehlen und die entsprechenden Voraussetzungen nicht vorher geschaffen werden, ist das ein Ding der Unmöglichkeit. Diese Gesetzesänderung ist für sämtliche eine Ver­schlechterung! (Beifall beim BZÖ.)

19.17


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Bundesminister Dr. Bartenstein. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


19.17.58

Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Dr. Martin Bartenstein: Frau Präsidentin! Hohes Haus! Nachdem Frau Abgeordnete Schatz beim Thema Arbeitszeitflexibilisie­rung vom neuen Geist der großkoalitionären Sozialpartnerschaft gesprochen hat, hat Frau Sburny formuliert: Nutzt es nichts, schadet es nichts! Machen wir es halt! (Abg. Sburny: Sagt die Wirtschaftskammer, nicht wir!) Ich zitiere Sie, sehr geehrte Frau Ab­geordnete! – Also so negativ ist Ihre Kritik denn doch nicht. Denn wenn Sie sagen, schadet es nichts (Abg. Sburny: Das sage nicht ich! Ich habe gesagt, das sagt die Wirtschaftskammer!), so entspricht das einmal einer Perspektive des ganzen Themas, dass wir mit diesem Ladenöffnungsliberalisierungsgesetz Möglichkeiten schaffen, aber ganz sicherlich niemandem schaden wollen, weder den Arbeitnehmern im Handel noch den Arbeitgebern. Das wäre sicherlich nicht unser Interesse.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wenigen ist bewusst, dass das geltende Ladenöffnungsgesetz ja auch Öffnungszeiten bis 21 Uhr kennt, dass das geltende La­denöffnungsgesetz auch eine wöchentliche Öffnungszeit bis zu 72 Stunden kennt. Al­lerdings enthält das derzeitige Gesetz Verordnungsmöglichkeiten für die Länder und Landeshauptleute, die zu meiner großen Überraschung – und auch negativen Über­raschung – in acht von neun Fällen so ausgenützt wurden, dass die Ladenöffnungszeit jeweils eingeschränkt wurde und die Ausweitungsmöglichkeit auf 72 Stunden auch nicht ausgenützt wurde. Daher setzen wir jetzt bundesgesetzlich diesen Liberalisie­rungsschritt.

Als Bürgermeister Häupl und ich im Rahmen der Koalitionsverhandlungen das Thema erörtert haben, waren wir sehr schnell über den Sonntag drüber, denn es stand für uns von Anfang an außer Frage: Am Sonntag bleibt alles beim Alten! Keine weiteren Öff­nungsmöglichkeiten am Sonntag! Das wollten wir nicht – obwohl es auch hier Interes­senvertretungen gibt, die sich da manches vorstellen können. Aber das stand und steht außer Streit.

Es gibt zum Beispiel für Fußball-EM-Sonntage die Möglichkeit der Landeshauptleute, durch Verordnung zu öffnen. Es gibt in den Tourismusgebieten, lieber Freund Dolin­schek, natürlich diese Möglichkeit, aber im Regelfall bleibt das Geschäft zu, so wie bis­her auch schon.

 


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