Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 221

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Was auch sehr wichtig ist, geschätzte Damen und Herren, ist, dass auch begleitende Maßnahmen, etwa was die Kinderbetreuung betrifft, im KV angesprochen werden und eine gewisse Entschädigung daraus resultieren wird.

Es war nicht leicht, dieses Ergebnis zu erreichen, ich sage das sehr deutlich, die Dis­kussion war sehr heftig – emotional wie immer in solchen Bereichen –, aber ich glaube, dass man der Lösungskompetenz der Sozialpartner doch ein gewisses Vertrauen ent­gegenbringen soll, und deshalb haben wir uns auch letztlich dieser Vorgangsweise angeschlossen. Ich bin auch überzeugt, im Interesse aller eine Ausgewogenheit gefun­den zu haben, die herzeigbar ist und die eine gute Grundlage dafür ist, weitere Verbes­serungen im Rahmen von Kollektivverträgen und Betriebsvereinbarungen zu treffen. – Ich danke. (Beifall bei der SPÖ.)

19.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dolinschek mit 5 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


19.14.16

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wir diskutieren jetzt ein Ladenöffnungszeitengesetz, das im Prinzip eine Verschlechte­rung gegenüber der geltenden Regelung bringt. Ich wundere mich schon, wieso die SPÖ da jetzt auf einmal mitgeht, obwohl diese Novelle eigentlich keine Verbesserung gegenüber der früheren Regelung darstellt. Bei der 66-Stunden-Regelung sind Sie auch nicht mitgegangen, haben Sie auch nicht mitgemacht, und jetzt, weil Bürgermeis­ter Häupl als Landeshauptmann die Verordnung nicht in Anspruch nimmt, nichts tut in Wien, geht man her und macht generell eine Erweiterung auf 72 Stunden.

Tatsache ist, dass die 56 Stunden kaum in Anspruch genommen werden, und jetzt be­steht nach geltendem Recht die Möglichkeit, von 5 Uhr bis 21 Uhr täglich von Montag bis Freitag ... (Abg. Dr. Mitterlehner: Du hast es noch immer nicht kapiert!) – Du ka­pierst es eh nicht; dir kann man es 20 Mal sagen. Du kapierst ja nicht einmal das, was die kleinen Gewerbetreibenden da belastet. Dazu gibt es nämlich unterschiedliche Mei­nungen in der Wirtschaftskammer. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Dr. Mitterleh­ner.)

Schon jetzt kann man in touristischen Gebieten mit einer Verordnung des Landes­hauptmannes die Ladenöffnungszeiten individuell gestalten und den Bedarf entspre­chend anpassen. In Wahrheit kann dort jeder Montag bis Freitag von 5 Uhr bis 21 Uhr und am Samstag von 5 Uhr bis 18 Uhr aufsperren. Und nach der neuen Regelung ist das erst ab 6 Uhr möglich. (Abg. Parnigoni: Schrei nicht so!) Da sind wieder jene Be­triebe betroffen, Herr Kollege Parnigoni, die viele Pendler als Kundschaften haben. Das wird jetzt eingeschränkt und ist eigentlich eine Verschlechterung gegenüber der gegen­ständlichen Regelung. Außerdem schränkt es den Spielraum und die Flexibilität, die heute gegeben ist, ein.

Nahversorger sind ebenfalls benachteiligt. Begünstigt sind natürlich, wie heute schon gesagt worden ist, Handelsketten. Keine Frage, die können dann einen Schichtbetrieb einführen, und dort geht es flott dahin. Das sind auch die größten Befürworter. Nur ich frage mich: Wo fängt das an und wo hört das auf? Im Prinzip will man ja von 0 Uhr bis 24 Uhr, rund um die Uhr, offen halten. Ob das im Sinne der Familien ist, bezweifle ich, denn die Rahmenbedingungen dafür sind noch nicht geschaffen, etwa dass man die Kinderbetreuungseinrichtungen länger offen hält. Diese Rahmenbedingungen haben Sie noch nicht geschaffen. (Beifall beim BZÖ.)

Ich habe da eine Stellungnahme des Landes Kärnten, in der steht, es sollen Kaufkraft­abflüsse ins Ausland hintangehalten werden. Ich bin auch dafür, dass im Inland gekauft


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