Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll27. Sitzung / Seite 220

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

19.09.01

Abgeordneter Dkfm. Dr. Hannes Bauer (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminis­ter! Geschätzte Damen und Herren! Es ist eine schwierige Materie, die heute zur Be­handlung steht. Viele Argumente wurden bereits angeführt, die in einem gewissen Maß Berechtigung haben. Wir haben in der Meinungs-, in der Entscheidungsfindung all das durchaus abgewogen.

Wir werden diesem Öffnungszeitengesetz, das 2003 novelliert wurde und nun neu­erlich geändert werden soll – damals eine Ausweitung auf 66 Stunden, heute auf 72 Stunden –, unsere Zustimmung geben, weil – das ist nämlich der Unterschied ge­genüber dem Gesetz 2003 – verbunden mit dieser Novellierung eine Reihe von beglei­tenden Maßnahmen gesetzt werden soll, weil die Gewerkschaft und Sozialpartner ein­gebunden wurden – also in engster Kooperation mit dem Klub und den Sozialpartnern.

Es ist das erste Mal – darauf sei auch hingewiesen –, dass sich die Sozialpartner auf ein zukunftsorientiertes Modell geeinigt haben und wo man gleichzeitig Arbeitszeitge­setz, Öffnungszeitengesetz und letztlich auch die Eckpunkte des Kollektivvertrages mit 1. Jänner 2008 ins Auge fasst. Damit hat man eine Paketlösung, wie sie vorher nicht gegeben war, wobei letztlich eine gewisse Ausgewogenheit sehr wohl herbeigeführt werden konnte, weil es nicht nur eine Verschlechterung geben wird – das sei zuge­geben, dass das für viele tausende Handelsangestellte, meistens Frauen, eine Ver­schlechterung in vielen Bereichen darstellt –, sondern auch Verbesserungen.

Ich glaube, dass man, wenn sich die Sozialpartner zu so einer Einigung durchringen, auch als Politiker ja sagen kann, weil letztlich von jenen, die an vorderster Front für die­se Verbesserungen und für die Veränderungen stehen, eine Einigung erzielt werden konnte.

Ich bin also sehr froh über diese Einigung und die verschiedenen Verbesserungen, wie zum Beispiel, dass das erste Mal der Begriff „Einkaufsevent“ verwendet wird, was auch eine gewisse kollektivvertragliche Bedeutung in der Folge bekommen wird.

Geschätzte Damen und Herren, es wurde bis zum Schluss um diese Paketlösung ge­rungen, auch, um ein weiteres Beispiel zu nennen, wegen der Bestimmung bezüglich Mehrstundenzuschläge für Teilzeitbeschäftigte. Ich weiß, das wurde heute schon dis­kutiert, diese 25 Prozent, wo vielleicht nicht alle zufrieden sind. Aber dass zum ersten Mal überhaupt ein Mehrstundenzuschlag für Teilzeitbeschäftigte in ein Gesetz hinein­kommt, bietet die Möglichkeit, dass man auf diesem Erfolg später aufbauen kann.

Ich glaube auch, dass es wichtig ist – und das sei noch zusätzlich angeführt –, dass verschärfte Sanktionen bei Nichteinhaltung geschaffen und strengere Bestrafungen dort vorgesehen werden, wo keine entsprechenden Aufzeichnungen geführt werden. Das heißt, es ist damit auch eine stärkere Kontrolle der Einhaltung der Bestimmungen verbunden, und damit, glaube ich, gibt es hier schon eine Ausgewogenheit. Man kann nicht nur die einen Interessen in der Wirtschaftspolitik vertreten, sondern man muss natürlich auch die Konsumenteninteressen mit einbeziehen. Es gibt auch viele Unter­suchungen, wonach die Konsumenten zum Teil dies gar nicht wollen. Manche gehen sehr früh einkaufen und brauchen diese Möglichkeit am Abend überhaupt nicht. An­dere gehen gar nicht gerne in der Früh, sondern lieber am Abend einkaufen.

Ich glaube, wichtig ist, dass man einmal versteht, dass die Erlaubnis des Offenhaltens keine Verpflichtung ist, den ganzen Tag auch diese Zeit zu nutzen. Das heißt, es bleibt weiter dem Unternehmer und letztlich auch den Kollektivvertragspartnern überlassen, auf der Betriebsebene andere Vereinbarungen zu treffen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite