Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 104

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eines Verstoßes Österreichs gegen geltendes EU-Recht gibt. – So machen Sie das im Tiertransport!

Schauen wir uns den zweiten Punkt an, auf den ich eingehen wollte: großkoalitionäres Umgehen mit dem Tierschutz und mit der Verhandlungskultur im Parlament. In der letzten Legislaturperiode war es eine gewisse Tradition in diesem Haus, nicht zuletzt durch die Verhandlungen rund um das Bundestierschutzgesetz, dass sich die Parteien beim Tierschutz zusammengerauft haben. Das mit oft sehr, sehr unterschiedlichen Interessen, aber man hat sich die Mühe gemacht, sich hinzusetzen, zu verhandeln und zu schauen, ob es eine Einigung gibt. Wir haben viele Dinge auch tatsächlich ein­stimmig beschließen können, was dem Engagement mehrerer Parteien und deren Abgeordneten in diesem Haus zu verdanken ist.

Jetzt gibt es eine Novelle, die – würde ich sagen – noch nicht einmal die Ministerin, sondern ihr Beamter auf den Tisch legt; wann die Ministerin sich dies das erste Mal angesehen hat, weiß ich nicht. Mit der Opposition wird noch nicht einmal wirklich verhandelt. Das eine oder andere informelle Gespräch dient der Information, aber nicht dem Verhandeln, Änderungen gab es sowieso nicht. – Also wirklich das alt gewohnte großkoalitionäre Drüberfahren, wurscht, was für ein Thema. Und der Offenbarungseid in Sachen Tierschutz ist damit auch sehr deutlich geleistet. Das, was als große Errun­genschaft des Bundestierschutzgesetzes damals gemeinsam gelobt wurde, nämlich der Tierschutzrat, wird jetzt unter Kuratel der Regierung und des Ministeriums ge­stellt. – Das ist das Erste, was diese Regierung im Tierschutz macht.

Sie gehen her und sagen, dieser Tierschutzrat, der unabhängig sein sollte, der von Fachleuten beschickt wurde – weitgehend; Sie haben damals ja alle möglichen sonstigen Vertreter auch reinreklamiert –, war offensichtlich doch ein wenig zu selb­ständig, zu aufmüpfig, hat von seinem gesetzlichen Auftrag, eine kritische Beurtei­lung und Begleitung zu sein, Gebrauch gemacht und das auch getan, ist damit dem Ministerium manchmal lästig gefallen, und das soll in Zukunft so nicht mehr sein. Man geht also her, stellt sicher, dass der Vorsitzende abgelöst wird, stellt sicher, dass die Geschäftsordnung hinkünftig vom Ministerium vorgegeben wird. Vor allem geht man her und stellt sicher, dass die Mehrheiten in Zukunft anders aussehen.

Der jetzige Tierschutzrat hat sich tatsächlich mit Beschluss und mit einer Information an die Mitglieder des Ausschusses gewandt und davor gewarnt, die Zusammen­setzung so zu verändern, wie das geplant ist. – Das ist für einen Beirat in Österreich ein ziemlich massiver Schritt. Das ist für einen Vorsitzenden ein ziemlich massiver Schritt, sich offiziell ans Parlament, an die Ausschussmitglieder zu wenden. Es sollte einem zu denken geben, dass da tatsächlich ziemlich viel am Brennen ist.

Was machen Sie? – Es ist Ihnen egal! Sie setzen einfach zusätzlich ein Drittel neue Mitglieder ein, die Mehrheit der Bauernschaftsvertretung ist damit gesichert. Diese zusätzlichen Neuen sind die Landesveterinärdirektoren, also genau jene Personen, die durch den Tierschutzrat eigentlich kontrolliert werden sollten. Die kontrollieren sich in Zukunft selbst. – Schönes großkoalitionäres Prinzip, der Ministerin ist das nur recht! So schauen Ihre Veränderungen aus.

Dann gibt es noch eine ganze Latte an Veränderungen, die in der Sache erforderlich wären, die die Grünen mit einem Antrag vorgebracht haben, und dann passiert etwas ganz Skurriles: Üblicherweise werden solche Oppositionsanträge von Ihnen einfach nur vertagt, damit sie ja nie hierher ins Plenum kommen. Was haben Sie bei diesem Antrag gemacht, wo es wirklich einfach um Korrekturen über weite Strecken geht, um Dinge, die man damals vergessen hatte, die nachgebessert werden sollen? – Sie lehnen ihn ab mit der Begründung, dass im Herbst ohnehin eine neue Novelle kommen soll.

 


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