Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 105

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Also wenn eine Vertagung einmal Sinn gemacht hätte, dann doch wohl jetzt! Wollen Sie damit schon jetzt klarstellen: Was immer Sie bei dieser Novelle planen, es wird sicher keine der Verbesserungen dabei sein, die die Grünen in ihrem Antrag gefordert haben? Müssen wir mit weiteren Verschlechterungen rechnen? Das könnte ich mir schon denken, wenn da die SPÖ wieder so standfest ist wie jetzt, nämlich den vollen Durchmarsch der Bauernschaftsinteressen zulässt.

Der einzige Punkt, der Anlass zu einem leichten Hoffnungsschimmer gibt, ist, dass die Grünen mit der Initiative für einen Entschließungsantrag Erfolg haben und wir heute zumindest eine gemeinsame Entschließung finden, mit der ein mehr als dringliches, überständiges Problem hoffentlich gelöst wird – hoffentlich! –, nämlich die Zukunft der 44 Schimpansen, die noch immer im Affenhaus in Gänserndorf sitzen, mit ihren Tier­pflegerInnen, die sie betreuen sollen – viel zu wenige Leute! –, mit massiven Sicher­heitsmängeln, im Widerspruch zu sämtlichen tierschutzgesetzlichen Bestimmungen, die wir rund um Schimpansen im Gesetz und in den Verordnungen haben. Es gibt, wie gesagt, eine Entschließung, und ich freue mich, dass sich die Regierungsparteien und die Oppositionsparteien dieser auch anschließen können.

Mit einer Entschließung ist allerdings, wie wir als gelernte ParlamentarierInnen und ÖsterreicherInnen wissen, noch nicht viel erreicht. Ich bin neugierig, ob diesmal die Umsetzung rascher erfolgt als die Versprechungen zuletzt. Eigentlich war das Problem ja von der vorhergehenden Regierung noch unter der damaligen Ministerin Rauch-Kallat im September des Vorjahres für gelöst erklärt worden. Angeblich hätte schon mit Oktober, dann mit Dezember eine Geschäftsführung anfangen sollen.

Faktum ist: Bis heute ist nichts gelöst, und in Gänserndorf herrschen Zustände, die dem Tierschutzgesetz in 16 Punkten widersprechen. Die Grünen haben daher eine Anzeige gegen den Masseverwalter, der dort Tierhalter ist, eingebracht. Es herrschen gravierende Sicherheitsmängel, und es herrschen Verstöße gegen das Arbeitsrecht. Das sollte doch schleunigst Grund zum Handeln sein. Ich hoffe, dass sich die Frau Ministerin – die im Ausschuss selbst bei mir noch den Eindruck erweckt hat, ein bisschen überrascht zu sein, dass es ein Affenhaus Gänserndorf gibt – inzwischen kundig gemacht hat und die Missstände dort schleunigst beheben wird. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

14.06


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Eßl. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.06.11

Abgeordneter Franz Eßl (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Meine geschätzten Damen und Herren! Wir beraten heute das Tiertransportgesetz, das Tier­schutzgesetz und das Tierseuchengesetz, und ich darf dazu gleich zu Beginn einen Abänderungsantrag einbringen. Begründung: Redaktionelle Richtigstellung der Strafbestimmung in Bezug auf § 18 TTG 2007.

Abänderungsantrag

Im Artikel I soll § 21 Abs. 1 Z 26 lauten:

„26. eine Tierbeförderung durchführt, veranlasst oder organisiert und dabei die in § 18 festgelegte nationale Höchstbeförderungsdauer für innerstaatliche Transporte unzuläs-


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