Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 107

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In Summe kann ich daher festhalten: Das ist ein gutes Gesetz! Es sollte, auch was die Evidenzhaltung betrifft, entsprechend praxisbezogen sein. Und da ersuche ich die Frau Bundesministerin, die Länder anzuhalten, dass das Veterinärinformationssystem ent­sprechend dafür genutzt wird.

Abschließend sei noch einmal gesagt: Das ist ein gutes Gesetz, ein Gesetz mit Hausverstand und Augenmaß. Stimmen Sie daher diesem Gesetz zu! (Beifall bei der ÖVP.)

14.10


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Abänderungsantrag der Abgeord­neten Eßl, Keck, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Keck, Eßl, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage (142 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem ein Tiertransportgesetz erlassen wird, und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden, in der Fassung des Ausschussberichtes (153 der Beilagen)

Der Nationalrat wolle in Zweiter Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage (142 der Beilagen) eines Bundesgesetzes, mit dem ein Tier­transportgesetz erlassen wird, und das Tierschutzgesetz und das Tierseuchengesetz geändert werden, in der Fassung des Berichtes des Gesundheitsausschusses (153 der Beilagen) wird wie folgt geändert:

Im Artikel I soll § 21 Abs. 1 Z 26 lauten:

„26. eine Tierbeförderung durchführt, veranlasst oder organisiert und dabei die in § 18 festgelegte nationale Höchstbeförderungsdauer für innerstaatliche Transporte unzuläs­sigerweise oder in unzulässigem Ausmaß überschreitet oder die in § 19 höchstzuläs­sige Beförderungsdauer überschreitet oder“

Begründung:

Redaktionelle Richtigstellung der Strafbestimmung in Bezug auf § 18 TTG 2007.

*****

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Klement mit einer Redezeit von 8 Minuten zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.10.55

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Eßl, es ist schon erstaunlich, was Sie hier herauslesen: dass es so ein wunderbares Gesetz sein soll und dass der Tierschutz gelebt werden soll, dass die Bauern eingebunden werden sollen. (Abg. Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer: Nicht nur sollte, es ist so!)

Herr Kollege Eßl, ich glaube, Sie haben das Thema verfehlt. Denn: Die Bauern sind eingebunden! Und die Bauern sind am Tierschutz auch sehr interessiert und können


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