Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 109

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seit dem 5. Jänner 2007 das geltende EU-Recht, die geltende EG-Verordnung mit strengeren Bestimmungen für innerstaatliche Transporte zu versehen. Dieser Punkt ist überhaupt nicht erfüllt geworden!

Ich gehe noch einmal darauf ein – vielleicht haben Sie nicht gehört, was die Kollegin Weinzinger gesagt hat –: Die Tiertransportdauer von 4,5 Stunden, die auf den ersten Blick vielleicht interessant und gut erscheinen möge, ist ja nur eine Farce, das ist ja nur eine vorgeschriebene Stundenzahl, die aber in Wirklichkeit nie eingehalten wird. Das heißt, wir können davon ausgehen, dass die Beförderungsdauer immer überschritten wird. Sie wird acht, vielleicht sogar zehn Stunden betragen. Das ist eine massive Verschlechterung für die leidgeplagten Tiere.

Das Zweite, was ich kritisiere, ist der Kniefall vor der Frächterlobby. Sie lassen es nämlich zu, dass Transporte mit Lkws durchgeführt werden, die überhaupt nicht geeignet sind, Tiertransporte durchzuführen. Dazu kommt auch noch ein verkehrs­politischer Faktor. Es hat nämlich Österreich als zentraler Verkehrsknotenpunkt Euro­pas hier auch eine zentrale Aufgabe. Das heißt, auch diese Aufgabe wäre zu erfüllen gewesen, nämlich Österreich in seiner zentralen verkehrspolitischen Situation stärker gegen diese Machenschaften auftreten zu lassen.

Ein weiterer Punkt: Es gibt keine vernünftigen Kontrollpläne. Es fehlt jegliche inhaltliche Determiniertheit.

Noch ein abschließender Punkt zu diesem Tiertransportgesetz: die Strafhöhe. – Was die Strafhöhe anbelangt, ist die Erhöhung der festgesetzten Beträge im Vergleich zu den alten Tiertransportgesetzen möglicherweise begrüßenswert. Nach Artikel 25 der Ver­ordnung müssen die von den Mitgliedstaaten vorzusehenden Sanktionen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. – Bei einer Staffelung von 2 000 € bis 5 000 € kann davon wohl nicht die Rede sein. Eine echte Strafe wäre es, diese transportierten Tiere sofort zu beschlagnahmen und sofort wirkliche Strafen umzusetzen, damit auch eine abschreckende Wirkung erzeugt werden könnte.

Sie sehen also: All diese Punkte sind nicht ausreichend berücksichtig. Das heißt, dieses Tiertransportgesetz kann die Notwendigkeiten, die gegeben sind, nicht erfüllen.

Der zweite Bereich, den ich ansprechen will, ist das Tierschutzrecht. Frau Minister, wenn Sie glauben, dass das ein großer Wurf ist, dann können wir sicher Zweifel anmelden. In der Regierungsvorlage wird behauptet, dass ein dringender Novel­lierungs­bedarf besteht. Vor dem Entwurf wurde das Gesetz ja bereits zweimal abgeändert. Dass heißt, auch Sie selber waren sich offensichtlich nicht so sicher, dass das ein großer Wurf ist. In diesem Zusammenhang zitiere ich einen Brief von der Koalition der österreichischen Tierschutzvereine:

„Unter dem Deckelmäntelchen allfälliger Verbesserungen versuchen die ‚Tierschutz­ministerin‘ Kdolsky und die Agrarlobby das Tierschutzgesetz sukzessive auszuhöhlen.

Der Tierschutzrat soll zu einem zahnlosen Gremium mutieren, in dem Vertreter der meisten Ministerien sitzen, die überhaupt keine Ressortzuständigkeit besitzen und überwiegend die Agrarlobby vertreten.

Der Tierschutzrat wird somit ein Instrument des Ministeriums unter Kdolsky – sie soll nun auch bestimmen, wer darin Platz findet, bisher war es Sache des Verbandes der österreichischen Tierschutzvereine einen Vertreter der NGOs zu entsenden. Still und heimlich werden die ‚unangenehmen‘, weil kritischen Tierschutzvereine verbannt, Pseudotierschutzvereine sollen folgen. Die SPÖ, allen voran Kanzler Gusenbauer,“ stimmt da zu. (Abg. Eßl: Da haben Sie die letzte Änderung nicht mitverfolgt!)

 


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