Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 116

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Transportzeiten von zwei Stunden oder etwas mehr würden bedeuten, dass man die Tiere ein- und auslädt, und ich weiß nicht, was da belastender ist.

Der Vergleich zur EU: Die EU lässt bei nicht eigens ausgestatteten Tiertransporten Transportdauern zwischen acht und zwölf Stunden zu. – Also wieder einmal: In Öster­reich sind wir deutlich besser.

Es ist auch von großer Bedeutung, dass die Menschen, die Tiere transportieren, eine besonders gute Ausbildung erfahren. Auch das ist etwas, was dieses Gesetz sicher­stellt.

Deswegen möchte ich meinen ganz speziellen Dank auch unserem Tierschutzsprecher Didi Keck aussprechen, der mit einer unglaublichen Sachkenntnis, Geduld, Zähigkeit und Standfestigkeit mit der Frau Ministerin und Herrn Mag. Herzog bis zur letzten Sekunde verhandelt hat, damit wir dieses Gesetz, so wie wir es heute vorliegen haben, auch verabschieden können. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.36


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist nun Frau Bundesministerin Dr. Kdolsky. Die Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.

 


14.37.10

Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend Dr. Andrea Kdolsky: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Abgeordnete! Geschätzte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie! Mit 5. Jänner 2007 hat in der EU die neue Verord­nung 1/2005 über den Schutz von Tieren beim Transport ihre Gültigkeit erlangt. Mit der Gültigkeit dieser Verordnung wurden die Richtlinien, die die Grundlage für die heimi­schen Tiertransportgesetze-Straße, -Luft und -Eisenbahn bildeten, außer Kraft gesetzt.

Dieses heute zur Beschlussfassung vorliegende Bundesgesetz über die Regelungen zum Tiertransport dient einerseits der Schaffung des nationalen Rahmens für die Umsetzung der europäischen Verordnung und andererseits – und das ist mir sehr wesentlich – auch der Förderung folgender Ziele:

Erstens, der Förderung der heimischen Lebensmittelqualität. Die Tierschutzstandards sind ein zentrales Qualitätskriterium für die heimische Lebensmittelproduktion gewor­den. Mit der durchwegs ambitionierten Einschränkung von Beförderungszeiten für inner­österreichische Schlachttiertransporte auf 4,5 Stunden und deren Verlängerung nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen setzt die Bundesregierung europaweit ein deutliches Zeichen zum Schutz der transportierten Tiere. Tierschutz ist in der österreichischen Lebensmittelproduktion mehr als nur ein Marketingfaktor. Wie vielfach belegt, führen kurze Transportwege und Maßnahmen, die den Stress der Tiere bei der Be- und Entladung sowie während des Transportes reduzieren, auch zu besserer Fleischqualität und stärken die Maßnahmen die Qualität der österreichischen Lebens­mittel nachhaltig.

Zweiter Punkt: die Förderung eines respektvollen Umganges mit dem Tier. Durch die entsprechenden Schulungsmaßnahmen jener Personen, die für die Tiere während der Verladung beziehungsweise des Transportes sowie bei der Entladung am Bestim­mungsort verantwortlich zeichnen, und auf Grund von zukünftigen Richtlinien zur Pflege und Betreuung, über die Hygiene und die an das Wohlbefinden der Tiere ange­passte Art und Weise des Transportes wird ein respektvoller Umgang mit den transportierten Tieren eingefordert.

Drittens: die Forderung und Förderung der Seuchenprävention. Die Ausbreitung von Seuchenzügen der letzten zehn Jahre in Europa war immer wieder auf unkontrollierte und nicht rückverfolgbare Tiertransporte zurückzuführen. Auch wenn es auf Grund der


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