Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 119

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Ich glaube auch, dass es wichtig ist, dass dieser Tierschutzrat, so wie er eingerichtet wurde – die Mitglieder des Tierschutzrates haben ja selbst gesagt, sie brauchen keine Änderung in der Zusammensetzung –, dementsprechend unabhängig, weisungsfrei ist und seine gute Arbeit auch als Beratungsgremium in Tierschutzfragen weiter machen kann.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Ursula Haubner, Ing. Westenthaler und Kollegen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die im Titel genannte Regierungsvorlage in der Fassung des Ausschussberichtes wird wie folgt geändert:

In Artikel II entfallen die Ziffern 7 bis 12.

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Es gibt noch viele offene Fragen – das haben auch die Diskussion und die Anträge im Aus­schuss gezeigt –, es gibt viele nicht gelöste Probleme, gerade auch auf europäischer Ebene, und es ist sicher heute nicht das letzte Mal, dass wir über ein Tier­transport­gesetz und Tierschutzgesetz diskutieren. – Danke schön. (Beifall beim BZÖ.)

14.49


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Rauch-Kallat. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


14.49.44

Abgeordnete Maria Rauch-Kallat (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Gleich zur Frau Abgeordneten Haubner, was den Tierschutzrat anlangt. Frau Abgeordnete, aus eigener Erfahrung kann ich Ihnen sagen: Als Ministerin oder Minister – Sie wissen das auch – kann man gar nicht genug Expertinnen und Experten zur Beratung beiziehen!

Natürlich macht es Sinn, die Landesveterinärdirektoren miteinzubeziehen, weil wir eine bessere Koordination zwischen Bund, Land und den einzelnen Organisationen haben wollen. Im Übrigen haben wir zum Beispiel auch eine europäische Tierschutz­organi­sation, die Eurogroup for Animals, miteinbezogen, damit wir unserer Stimme mehr Gewicht in der Europäischen Union verleihen.

Meine Damen und Herren, als im Jahr 2005 das bundesweite Tierschutzgesetz in Kraft getreten ist, das hier in diesem Haus verhandelt wurde, haben wir damit einen Meilen­stein auch im österreichischen Tierschutz gesetzt und gleichzeitig ein europäisches Mustergesetz im Tierschutz verabschiedet. Wir haben diese Vorreiterstellung, die wir auch schon vor dem Bundestierschutzgesetz gehabt haben – wenn ich nur an Marilies Flemming erinnere, die schon vor vielen Jahren für die glücklichen Hühner gekämpft hat und für anderes mehr –, auch in der Europäischen Union versucht umzusetzen.

Wir haben während der Präsidentschaft Österreichs in der Europäischen Union im Jahr 2006 erstmals in der Geschichte der Europäischen Union eine große Konferenz


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