Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 120

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

durchgeführt, wo sowohl die Produzenten und Produzentinnen als auch die Tier­schützer und Tierschützerinnen an einem Tisch oder, besser gesagt, in einem Saal – 400 Teilnehmerinnen und Teilnehmer hat es gegeben – diskutiert haben. Wir haben damit einen ganz wichtigen Impuls in der Europäischen Union gesetzt, der letztendlich auch diese Verordnung mitbeeinflusst hat.

Dieses Tierschutzgesetz hat erstmals alle Kompetenzen in einer Hand gebündelt, nämlich im Gesundheitsministerium – bis auf einen Punkt, nämlich den Tiertransport. Es war auch unsere Bemühung, den Tiertransport ebenfalls in das Ministerium zu bekom­men. Ich habe damals an Vizekanzler Gorbach einen entsprechenden Brief geschrieben. Mit dem neuen Bundesministeriengesetz ist das auch geschehen, und ich gratuliere Frau Bundesministerin Kdolsky, dass sie nach so kurzer Zeit bereits die Umsetzung dieser Tiertransportverordnung der Europäischen Union ins österreichische Recht zustande gebracht hat.

Wir sind auch hier wieder besser, als die Europäische Union es vorschreibt. Wir haben es ja schon gehört: Wir haben kürzere Transportzeiten – Gott sei Dank. Wir haben auch, was die Ausbildung anlangt, Frau Abgeordnete Haubner, jetzt schon diese Ver­ordnung umgesetzt gehabt. Noch im Jahr 2006 haben wir unsere Regelung in der EU prüfen lassen. Das wurde auch als verordnungskonform angesehen, lediglich das Layout der Formulare war zu verbessern. Das ist das, was jetzt mit der Umschreibung gemeint ist. Selbstverständlich ist es nicht mit Formularen getan, sondern die Tiertrans­portdurchführer und -durchführerinnen haben natürlich eine entsprechende Eignung vorzuweisen und auch die entsprechende Ausbildung zu haben.

Wir haben mit dieser gesetzlichen Regelung auch die Kontrollen, also die Kontroll­frequenz erhöht und die Koordination der Kontrollen sowohl in Österreich als auch in der Europäischen Union verbessert, um vor allem die Kommunikation zu verbessern und die Verfolgung von Straftätern zu erleichtern. Denn jedes Gesetz ist zahnlos, wenn man es nicht entsprechend umsetzt. Wir haben auch das Strafausmaß verdoppelt. Ich glaube, auch das war ein ganz wesentlicher Punkt, um auch hier präventiv wirksam zu werden.

Meine Damen und Herren, daher darf ich abschließend sagen: Wir sind mit dieser Umsetzung wieder einmal sehr weit vorne in der Europäischen Union, aber wir müssen weiterarbeiten. Wir wissen, dass das Tierschutzgesetz ein ganz wichtiger Schritt war, dass es immer noch eine Menge zu tun gibt, und wir werden das mit Sicherheit beobachten – auch mit der Unterstützung des Tierschutzrates. Ich bin überzeugt davon, dass mit Frau Bundesministerin Kdolsky hier eine engagierte Kämpferin in dieser Sache unterwegs ist. – Danke sehr. (Beifall bei der ÖVP.)

14.54


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Pirklhuber. 20 Minuten Redezeit? (Abg. Dr. Pirklhuber – auf dem Weg zum Rednerpult –: 4 Minuten!) – 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


14.54.41

Abgeordneter Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber (Grüne): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Frau Bundesministerin! Ich habe vergessen, meine Redezeit bekannt zu geben, also 4 Minuten. – Vielleicht vorweg noch einmal zur Kernfrage, weil es immer wieder zu einer Themenvermischung bei dieser Frage der Tiertransporte und den Regelungen dafür kommt: Im Kern geht es doch letztlich um ethische Fragen. Auch im Tierschutz ist es eine kernethische Frage und nicht vordergründig eine wirtschaftliche oder eine Qualitätsfrage. Das sind sekundäre Fragen. Ich glaube, es ist wichtig, das wieder einmal klar zu sagen. Es geht um unsere Verantwortung für Tiere,


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite