Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 138

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die Ministerin vorgelegt werden – und wenn man das nicht erfahren darf, muss man sich Änderungen einfallen lassen. (Beifall bei der SPÖ.)

Diese Geheimhaltung ist deshalb entstanden, weil sich eben der Tierschutzrat in seiner Geschäftsordnung eine Geheimhaltungspflicht auferlegt hat.

Jetzt zur Zusammensetzung des Tierschutzrates: Was hat sich denn geändert, weil es heißt, dass er entmündigt worden ist? – Es sind die neun Landesveterinärdirektoren dazugekommen, und zwar aus einem einfachen Grund: weil Tierschutzumsetzung auch in den Ländern betrieben werden muss! Und es sind in erster Linie die Landes­veterinärdirektoren, die uns ganz klar und deutlich sagen: Wir sollten hier dabei sein, damit wir eine praktikable Umsetzung dieser Tierschutzgesetze in den Ländern machen können! Das ist der Grund, wieso die Landesveterinärdirektoren in den Tierschutzrat aufgenommen worden sind.

Und was ganz, ganz wichtig ist, meine Damen und Herren: Wir haben erstmalig eine Tierschutzorganisation, die Österreich bei Eurogroup for Animals vertritt, das heißt eine NGO-Vertretung, drinnen, die dort dafür sorgen wird und, wie ich hoffe, auch sorgen kann, dass diesem Gremium der Tierschutz wirklich ein Anliegen ist.

Meine Damen und Herren! Tierschutz hört heute nicht mit der Beschlussfassung des Tiertransportgesetzes und des Tierschutzgesetzes auf, und ich habe daher noch folgenden Antrag einzubringen:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Keck, Eßl, Weinzinger, Klement, Westenthaler betreffend die Sicherung des Fortbestandes der Gänserndorfer Affenhäuser und die Herstellung tierschutzrechtskonformer Bedingungen in diesen Anlagen

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die zuständige Bundesministerin wird aufgefordert, folgende Maßnahmen zu setzen:

1. Sicherstellung der dauerhaften Unterbringung der in den Gänserndorfer Affen­häusern gehaltenen Tiere in eben diesen Anlagen

2. Eine Regierungsvorlage für die Errichtung einer öffentlichen Trägerschaft für die Affenhäuser in Gänserndorf zur Beschlussfassung vorzulegen

3. Ohne jede weitere Verzögerung jene Voraussetzungen zu schaffen, die einen den gesetzlichen, insbesondere auch den tierschutzrechtlichen Anforderungen ent­sprechenden und wirtschaftlich nachhaltigen Betrieb sicherstellen

4. die Wiederaufnahme des Resozialisierungsprogrammes durch eine entsprechend qualifizierte wissenschaftliche Leitung zu gewährleisten und die Durchführung wissenschaftlicher Projekte zu fördern.

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Sie sehen, meine Damen und Herren, Tierschutz hört für uns von den Regierungs­parteien nicht heute mit der Beschlussfassung dieses Gesetzes auf, Tierschutz ist uns ein Anliegen – und Tierschutz werden wir auch hier in diesem Parlament ständig vertreten, damit Tierschutzmaßnahmen in Österreich wirklich vorangetrieben werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

15.57

 


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