Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 139

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Der soeben von Herrn Abgeordnetem Keck eingebrachte Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unter­stützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Keck, Eßl, Weinzinger, Klement, Westenthaler betreffend die Sicherung des Fortbestandes der Gänserndorfer Affenhäuser und die Herstellung tierschutzrechtskonformer Bedingungen in diesen Anlagen

Seit dem Konkurs des Safariparks Gänserndorf ist die Zukunft der in dieser Einrichtung untergebrachten ehemaligen Laborschimpansen ungewiss. Im Rahmen einer Presse­konfrenz am 25.9.2006 sagte die damals zuständige Bundesministerin für Gesundheit und Frauen zu, sich für eine “langfristige und artgerechte Unterbringung der ehe­maligen Laborschimpansen“ in den Gänserndorfer Affenhäusern einzusetzen. Das damals angestrebte Ziel einer Lösung bis Anfang 2007 war auf Grund von nicht vorhersehbaren Umständen und neu auftauchenden Problemen im Zusammenhang mit der zu errichtenden Trägerschaft nicht einzuhalten. 

Anlässlich eines Besuches der Primatologin Jane Goodall in Wien gilt es, die Umsetzung auch von Seiten der Abgeordneten zu unterstützen.  Seit Februar 2006 wird im Rahmen einer gemischten Arbeitsgruppe im Bundesministerium für Gesund­heit, Familie und Jugend, der Vertreter der Firma Baxter, der Gemeinde, des Land Niederösterreichs, der Masseverwalter und Mitarbeiter des Ressorts angehören, Lösungsmodelle diskutiert.

Die Zielsetzung dieser Arbeitsgruppe ist es, im ersten Schritt organisatorische Strukturen zu schaffen, die ein professionelles Management der Affenhaltung in Gänserndorf zu lässt. Dazu gehören die Klärung der Eigentumsverhältnisse, der Aufbau einer entsprechenden Trägerschaft sowie die Berechnung und Sicherstellung der finanziellen Ressourcen, die für eine Anpassung an die tierschutzrechtlichen Anforderungen und für eine nachhaltige Aufrechterhaltung der Affenhaltung in Gänserndorf erforderlich sind.

Die durchgeführten Recherchen der letzten Monate haben bereits ergeben, dass die derzeit in Gänserndorf untergebrachten Affen an keine weiteren Tierhaltungen ver­mittelt werden können. Betreffend der Nutzung als öffentlich zugängliches Areal, wie ein Zoo beispielsweise, wurden umfangreiche internationale Erhebungen durchgeführt, die deutlich machten, dass eine Nutzung mit regelmäßigem öffentlichen Besucher­betrieb für Affenpensionen ungeeignet sind. All den Umständen Rechnung tragend, bedeutet es, dass eine personell und auch finanziell nachhaltige Lösung für die Dauer von bis zu 40 Jahren geschaffen werden muss.

Als ein mögliches Lösungsmodell ist die Errichtung einer öffentlichen Trägerschaft anzustreben. Unter diesen Bedingungen liegt dem BMGFJ die Zusage der Firma Baxter vor, über den in den Vereinbarungen mit den ehemaligen Safariparkbetreibern hinausgehenden Zeitpunkt, langfristig als Partner für den Betrieb der Anlage in Gänserndorf zur Verfügung zustehen. Es ist jedenfalls sicherzustellen, dass all jene Gebietskörperschaften, die gemäß des Bundestierschutzgesetzes ebenfalls für die langfristige Lösung verantwortlich zeichnen, ihren Beitrag zu leisten haben.

Der bereits mehrfach befasste Tierschutzrat empfahl der Bundesministerin für Gesund­heit, Familie und Jugend mehrmals, die dauerhafte und tierschutzrechtskonforme Unterbringung der Affen in Gänserndorf sicherzustellen und die ordnungsgemäße


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