Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 144

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Das ist etwas, was gerade auch in der Diskussion mit den Expertinnen und Experten im Ausschuss ganz klar zutage getreten ist: Prävention gegen übermäßigen Alkohol­konsum beginnt in der Familie, in der Familie, in der manchmal zu wenig Zeit, zu wenig Zuwendung für die eigenen Kinder vorhanden ist, weshalb dann natürlich ein Ersatz für fehlende Liebe und Fürsorge gefunden werden muss – und hier spielt leider Gottes auch der Alkohol eine Rolle.

Eltern müssen ihre Kinder spüren und wissen lassen, dass sie, wenn diese einmal daneben hauen, wenn sie einmal über die Stränge schlagen, trotzdem für sie da sind und dass sie immer zu ihnen kommen können. Und Eltern – das sage ich aus vollster Überzeugung und nicht als Theoretikerin – müssen ihren Kindern auch immer wieder klarmachen, dass es in vielen Bereichen Grenzen gibt, die man einhalten soll und auch einhalten muss.

Und ganz wichtig ist, dass hier nicht nur Eltern, sondern generell die Erwachsenen Vorbild sind, Vorbild im sorgsamen Umgang mit Alkohol. Ich sage: im sorgsamen Umgang mit Alkohol, denn zu sagen, die Erwachsenen sollen im Beisein von Kindern und Jugendlichen jetzt keinen Alkohol mehr trinken, das, wissen wir, ist realitätsfremd, aber Eltern und Erwachsene sind letztendlich Vorbilder und haben hier eine große Verantwortung.

Dass auf verschiedenen Ebenen schon seit einiger Zeit gute Initiativen, gute Projekte laufen, zeigt auch ein Beispiel in Oberösterreich. Dort gibt es in einer Region seitens des Zivilschutzverbandes seit einem Jahr die Initiative „Allianz gegen Alkohol­missbrauch“. Das ist eine Allianz, die nicht nur mit Schulen und Kindergärten zustande kommt, sondern vor allem auch mit gemeinnützigen Vereinen, mit Veranstaltern von Zeltfesten, Feuerwehrfesten und Ähnlichem. Dort hat man sich eine Art Ehrenkodex gegeben, um den Alkoholkonsum von Jugendlichen, aber auch im Zusammenhang mit Erwachsenen zu reduzieren und auch zu signalisieren: Es ist nicht „in“, es ist nicht toll, sich ständig anzusaufen und zu viel Alkohol zu trinken.

Diese Beispiele, muss ich ehrlich sagen, geben in diesem Zusammenhang Mut. Daher ist auch das Maßnahmenpaket, das wir eingebracht haben, als ein solches zu ver­stehen. Einerseits geht es um Prävention und Aufklärung, mit allen im Boot, vor allem auch mit den Eltern, um ein Risikobewusstsein für zu viel Alkohol zu schaffen. Und vor allem geht es auch um die Frage: Wo können wir noch an den gesetzlichen Maß­nahmen drehen, um uns hier wirklich gut abzusichern?

Was die gesetzlichen Maßnahmen anlangt, möchte ich noch einmal explizit darauf hinweisen, dass ein wichtiger Fortschritt sein muss – etwas, was längst überfällig ist –, ein bundeseinheitliches Jugendschutzgesetz zu schaffen. Sehr geehrte Frau Minis­terin, ich werde Sie seitens des BZÖ überall unterstützen, damit Sie eine bundes­einheitliche Regelung zustande bringen.

Ich weiß, Sie haben einen ersten Schritt bezüglich einer bundeseinheitlichen Regelung bei der Alkoholabgabe gesetzt. Das ist ein ganz wichtiger Schritt, aber da dürfen Sie nicht stehen bleiben. Es kann nicht sein, dass wir daneben weitere neun verschiedene Landesgesetze haben und jedes Land für sich sagt: Wir sind wir, damit hat sich’s, und wir lassen uns nicht dreinreden!

Das erinnert mich ein bisschen an die Diskussion, die wir auch im Zusammenhang mit dem Bundestierschutzgesetz vor Jahren geführt haben. Ich denke, hier müssen wir es schaffen, dass es einheitliche Regelungen vom Bodensee bis zum Neusiedler See gibt. Und ich denke, da müssen Sie noch sehr viel Überzeugungsarbeit leisten, auch wenn ich lese, dass der Landesrat aus Oberösterreich, Kollege Ackerl, sagt, er hält nicht viel von einer solchen Regelung, weil das in Oberösterreich sowieso gemacht wird. Ich glaube, hier muss man auch noch ansetzen.

 


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