Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 171

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vorgelegt worden ist. Ein Antrag betreffend Fahren mit Licht am Tag zum Beispiel ist dort zur Behandlung angestanden und ebenso wie die Frage der Liberalisierung des Fahrschulwesens auf die lange Bank geschoben worden. Übrig geblieben ist das Kraftfahrgesetz, das wir heute beschließen sollen.

Wir werden dieses Kraftfahrgesetz ablehnen aus dem Grund, weil wir damit auch einen Protest einlegen wollen und auch an Sie appellieren wollen, künftig hier in einer breiteren parlamentarischen Willensbildung diese Dinge anzugehen.

Lassen Sie mich hier grundsätzlich an den Herrn Bundesminister appellieren und ihm sagen, dass es nichts Unanständiges wäre, wenn er einmal die parlamentarischen Verkehrssprecher zu einem Runden Tisch bitten würde, um einmal die unter­schied­lichen Positionen der einzelnen Parteien zu erfragen, Ausschau zu halten, ob es vielleicht Schnittmengen gibt, und auch abseits dieser Debatte hier und auch in den Ausschüssen danach zu trachten, breite parlamentarische Mehrheiten zu finden und einfach mehr an Diskussionsprozess in der Verkehrspolitik zuzulassen, als es bislang der Fall war.

Es ist dies die 21. Novelle in den vergangenen zehn Jahren – es sind also bereits 20 Novellen verabschiedet worden –, und unser Rechtsverständnis geht davon aus, dass der Normadressat, also jene Menschen, für die ein Gesetz gemacht wird, für die eine Norm gemacht wird, auch die Norm verstehen soll. Aber es ist im Bereich des Kraftfahrgesetzes ein derartiges Stückwerk entstanden, dass die Übersichtlichkeit in keiner Art und Weise mehr gewährleistet ist. Daher haben wir auch im Ausschuss die Diskussion in Richtung Neukodifikation geführt. Es wäre unserer Meinung etwas Gutes, das jetzige Stückwerk hier in eine Neukodifikation zu bringen. (Beifall bei der FPÖ.)

Jetzt kommt für mich etwas sehr Wichtiges, was ins Grundsätzliche geht, nämlich auf der einen Seite eine Regelungsflut im Bereich der Autofahrer feststellen zu müssen, aber auf der anderen Seite dort, wo es einen Regelungsbedarf gäbe, diesen nicht abzu­decken. (Im Sitzungssaal werden, um das Präsidium herum, an mehreren Stellen Gespräche geführt, wodurch ein hoher Geräuschpegel im Saal entsteht.) Es ist hier eine sehr, sehr rege Gesprächstätigkeit rundherum!

Mir geht es im Wesentlichen darum, das Zusammenleben der unterschiedlichen Ver­kehrsteilnehmer auf eine ordentliche Basis zu stellen. Wir haben die Situation, dass Kfz-Benutzer in eine immer stärkere Regelungsflut gepresst werden. Wir haben die Situation, dass Fußgänger als schutzwürdige Teilnehmer am Verkehr hier ebenfalls erfasst werden. Und wir haben – und das ist auch ein Punkt, wo ich einen möglichst breiten Schulterschluss suche – im Bereich der Radfahrer eine fast anarchische Situation, wo sich im Zusammenleben vor allem mit Autofahrern eine Vielzahl von Prob­lemen ergibt, die dringendst geregelt gehören.

Ich weiß, dass das eine Frage der Straßenverkehrsordnung ist, aber es ist exem­plarisch dafür, dass wir im Bereich des Kraftfahrgesetzes hier wiederum eine Flut von Regelungen erzeugen und dort, wo es eigentlich notwendig wäre, nämlich im Bereich des Zusammenlebens von Fahrradfahrern auf der einen Seite und Autofahrern auf der anderen Seite, vieles einfach im Offenen lassen.

Ich kenne persönlich einige Beispiele, die mich sehr geärgert haben, und diesbezüglich habe ich auch mehrere Initiativen ergriffen, bin aber dabei bislang an der parlamen­tarischen Mehrheit gescheitert.

Es geht im Wesentlichen darum, dass Fahrradfahrer, die in der Stadt fast gleich schnell unterwegs sind wie Autofahrer oder Motorradfahrer, also durchaus mit 30, 40 km/h unterwegs sind, sich nicht nur selbst gefährden, sondern auch Autofahrer in eine


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