Und dann noch: Ausbau von Klimaschutz-Förderungsprogrammen im Verkehrsbereich, forcierte Integration umweltfreundlicher Mobilitätsfragen in internationalen Projekten, zum Beispiel INTERREG oder Alpenkonvention – ich glaube, da decken wir durchaus die Beschlusslage ab –, und verbesserte Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und älteren Menschen im Verkehr, die ja leider auch – das zeigt uns die Halbjahresbilanz der Unfallstatistik – verstärkt zu den Verkehrsopfern zählen, weil sie die schwachen Teilnehmer am Verkehrsgeschehen sind.
Ich ersuche aus aktuellem Anlass, der Vorlage dieses Achten Umweltkontrollberichts durch den Herrn Umweltminister, auch im Verkehrsbereich die maßgeblichen Umsetzungsschritte voranzutreiben und diesem Maßnahmenkatalog, diesen Empfehlungen der Fachinstanz des Umweltbundesamts hier im Nationalrat durch eine Beschlussfassung auch noch nahezutreten. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
18.11
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der Entschließungsantrag der Abgeordneten Moser, Kolleginnen und Kollegen ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend umwelt- und klimagerechterer Kfz-Verkehr durch Umsetzung der Empfehlungen des Achten Umweltkontrollberichts
eingebracht im Zuge der Debatte über Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (136 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wird (28. KFG-Novelle) (167 d.B.)
Der Verkehr mit Kraftfahrzeugen trägt maßgeblich zu den Umwelt- und Klimaproblemen des Verkehrs bei.
Der jüngst veröffentlichte Achte Umweltkontrollbericht an den Nationalrat hält wörtlich fest, dass sich ohne gegensteuernde Maßnahmen der Verkehrs-Umwelt-Trend der letzten Jahre fortsetzen wird. Dieser Trend ist durch weiter steigende Anteile des Verkehrssektors – und hier vor allem des Kraftfahrzeugverkehr – am Ausstoß von klimaschädlichen Gasen sowie an Luftreinhaltungs- und weiteren Umweltproblemen sowie durch ungebrochen hohen Treibstoff- und damit Energieverbrauch des Verkehrssektors gekennzeichnet.
Zum Bereich Verkehr hält der Achte Umweltkontrollbericht unter „14.4 Empfehlungen“ folgendes wörtlich fest:
Zur Festlegung von Zielen hinsichtlich des Gesamtverkehrsaufkommens und der Verkehrsmittelwahl sollte ein Gesamtverkehrskonzept erstellt werden. Zur Erreichung umweltpolitischer Zielsetzungen (Kyoto; NEC; Ziele des Regierungsprogramms) sollte dieses Konzept auch die Reduktion des Straßenverkehrsaufkommens und die Verlagerung zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln beinhalten. Die Umsetzung des Konzepts sollte durch nationale Rechtsvorschriften und andere Instrumente erfolgen.
Zur Erreichung der umweltpolitischen Zielsetzungen ist die Schaffung von distanz- und emissionsabhängigen Kostenstrukturen im Verkehrssektor ein wesentliches Werkzeug. Um eine Anlastung der verursachten Kosten an die Verkehrsträger zu ermöglichen, soll ein System geschaffen werden, welches eine räumlich begrenzt und/oder zeitlich variable Kostenanlastung für alle Fahrzeuggruppen im Straßenverkehr ermöglicht.
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