Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 237

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1975 und das Pflanzenschutzmittelgesetz 1997 geändert werden (Agrarrechtsände­rungs­gesetz 2007) (37 d.B.)

In den neuen Zielbestimmungen des Marktordnungsgesetzes 2007 wurden verstärkt Konsumenten- und Verbraucherschutz-Kriterien determiniert. Im Rahmen des Konsumentenschutzes sind die Information und Aufklärung über die Wirkung alko­holischer Getränke auf Kinder und Jugendliche ein besonders wichtiges Thema. So ist z. B. „Binge-Drinking“ ein Trinkverhalten Jugendlicher, bei dem mehr als fünf alko­holische Getränke hintereinander getrunken werden. Auch „Komatrinken“ ist ein Phänomen bei Jugendlichen, das vor allem in der Altersgruppe der 15- bis 24-Jährigen häufig praktiziert wird und Anlass zu Besorgnis gibt. Erschreckend ist auch die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche heutzutage immer früher Alkohol zu trinken beginnen.

Laut einer Studie des „Fonds Gesundes Österreich“ werden die Alkohol-Konsumenten immer jünger. Erste Erfahrungen mit Alkohol sammeln Kinder demnach schon mit elf Jahren, knapp 10% der 13-Jährigen haben schon mehr als 40 Mal Alkohol getrunken. Einer aktuellen Eurobarometer-Untersuchung (14. März 2007) zufolge trinkt jeder zehnte Europäer gewöhnlich fünf oder mehr Gläser auf einmal; 19 % der 15- bis 24-Jährigen betrinken sich bis zur Besinnungslosigkeit, wenn sie Alkohol konsumieren.

Komatrinken findet sehr häufig auf sog. „Flatrate-Partys“ (unbeschränkter Alkohol um einen Pauschalbetrag) statt, was  mittlerweile auch einigen Jugendanwaltschaften Sorge bereitet. Auch der Umstand, dass in Lokalen nicht-alkoholische Getränke um einiges teurer als alkoholische Getränke sind, trägt nicht zur Entschärfung des Prob­lems Komatrinken bei. Hier wäre auf die Gastronomie einzuwirken, im Sinne einer Mitverantwortung für unsere Jugendlichen nicht-alkoholische Getränke zu moderaten Preisen anzubieten und auf Flatrate-Partys zu verzichten.

Es ist zu bezweifeln, dass Verbote oder Strafen für die Jugendlichen oder deren Eltern das gesellschaftliche Problem des übermäßigen Alkoholkonsums bzw. des Komatrin­kens wirklich zu lösen vermögen.

Einen ganz wichtigen Ansatz, um dem gesellschaftlich vielfach bagatellisierten Alkohol­konsum wirksam begegnen zu können, stellt eine konsequente Aufklärungsarbeit unter den Kindern bzw. Jugendlichen dar. Darüber hinaus wären verstärkte Kontrollen der Alkohol-Abgabe an Kinder und Jugendliche in Handel und Gastronomie als flan­kierende Maßnahmen zur Eindämmung des Alkoholkonsums bzw. des Komatrin­kens überaus sinnvoll. Auch Industrie und Handel sind gefordert, ihrer Verantwortung gegenüber Kindern und jungen Menschen bezüglich ihrer Werbe- und Marketing­strategien für Alkohol nachzukommen. Bund und Länder sollten verstärkt darauf achten, dass die geltenden rechtlichen Bestimmungen eingehalten und durch die zustän­­digen Behörden auch effektiv kontrolliert werden. Nicht zuletzt erscheint eine Vereinheitlichung der Jugendschutzbestimmungen der Länder in den wesentlichen Punkten dringend erforderlich.

Prävention ist auch eine Maßnahme, die auf EU-Ebene empfohlen wird. Die EU-Strategie zur Unterstützung der Mitgliedstaaten bei der Verringerung alkoholbedingter Schäden vom 24. Oktober 2006 (KOM(2006) 625 endg) empfiehlt: „Interventionen und Aufklärungsprogramme erhöhen nachweislich die Fähigkeit junger Menschen und ihrer Eltern, mit Alkoholproblemen und Risikoverhalten besser umzugehen. Diese Interven­tionen könnten sowohl Risiko- als auch Schutzfaktoren einbeziehen, um eine wirksame Verhaltensänderung bei Kindern und Heranwachsenden herbeizuführen. Sie könnten in Schulen und anderen geeigneten Umfeldern durchgeführt werden. Damit sie wirksamer sind, sollten sowohl junge Menschen als auch alle anderen einschlägigen Beteiligten aktiv darin eingebunden werden. (Ziele 1, 2, 4, 6-9)“

 


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