Die Änderungen dieses Weingesetzes sind wieder in Richtung Qualitätsproduktion orientiert. Es geht um die Neuregelung der Banderole. Die Banderole ist mittlerweile zu einem wichtigen Qualitätszeichen und zu einem Marketinginstrument geworden, und es ist daher auch wichtig, dass sie weiterhin bestehen bleibt. Mit der Betriebsnummer ausgerüstet, ist auch der Zugang zum Betrieb auf der Banderole zukünftig zu ersehen.
Weiters ist noch die Änderung eines Weinbaugebietsnamens festgehalten: von „Donauland“ auf „Wagram“. Die Winzer legen darauf Wert, weil sie den Namen „Wagram“ auch in der Vergangenheit schon intensivst beworben haben und dieser den Konsumentinnen und Konsumenten sehr geläufig ist.
Ich möchte noch einmal darauf eingehen, dass das Weingesetz durchaus auch rechtfertigt, dass hier dieser Entschließungsantrag eingebracht wurde, weil Wein wirklich ein Kulturgut ist, weil es den Winzern wirklich darum geht, dass Qualitätsweinproduktion im Vordergrund steht (Abg. Ing. Westenthaler: Die werden sich freuen über das Koma-Trinken!), und weil es ihnen darum geht, dass Jugendliche und Kinder vom Weingenuss ferngehalten werden.
Das geht auch mit dem Marktordnungsgesetz konform, weil darin auch der Konsumentenschutz bedacht ist und selbstverständlich auch Informationen und Aufklärungen bezüglich alkoholischer Getränke in Bezug auf Kinder und Jugendliche mit Konsumentenschutz zu tun haben. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)
21.02
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zur aufgeworfenen Frage des Abgeordneten Scheibner einen Entschließungsantrag betreffend darf ich Folgendes feststellen:
Dieser Entschließungsantrag der Abgeordneten Muttonen und Höllerer ist ausreichend unterstützt.
Zur Frage des inhaltlichen Zusammenhanges im Sinne des § 55 der Geschäftsordnung ist dieses ein sehr weiter Zusammenhang, aber er steht in einem gewissen Zusammenhang. (Ironische Heiterkeit beim BZÖ.) Ich habe mich erkundigt und darf sagen: Die bisherige Praxis war die, dass man hier sehr großzügig vorgegangen ist. (Abg. Ing. Westenthaler: Können Sie das begründen?)
Darum lasse ich diesen Antrag zu; er steht daher mit in Verhandlung. (Abg. Ing. Westenthaler: Für die Winzer wären wir Ihnen für eine Begründung dankbar, damit wir sie ihnen sagen können!)
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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Muttonen, Höllerer Kolleginnen und Kollegen betreffend Konsumentenschutz, Prävention und Information über die Auswirkungen des Alkoholkonsums von Kindern und Jugendlichen
eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Ausschusses für Land- und Forstwirtschaft (195 d.B.) über die Regierungsvorlage betreffend Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Durchführung der gemeinsamen Marktorganisationen (Marktordnungsgesetz 2007 – MOG 2007) und ein Marktordnungs-Überleitungsgesetz erlassen werden sowie das AMA-Gesetz 1992, das Weingesetz 1999, das Forstgesetz
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