Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 235

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20.58.38

Abgeordneter Fritz Grillitsch (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Ich würde dem Herrn Kollegen Scheibner empfehlen, den Entschließungsantrag genau zu lesen, denn es geht nicht nur um Tierschutz und um die Marktordnung, sondern es geht auch um das Weingesetz. Und da ist Prävention auch gefragt, entsprechende Aufklärung, Information, auch Konsumentenschutz, meine lieben Kolleginnen und Kollegen.

Daher ist dieser Entschließungsantrag auch ordnungsgemäß eingebracht. (Beifall bei ÖVP und SPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Ist der Minister fürs Weintrinken zustän­dig! – Abg. Dr. Haimbuchner: Koma-Trinken und Weingesetz!)

20.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Meine geschätzten Damen und Herren, ich werde das prüfen.

Einstweilen rufe ich die tatsächliche Berichtigung des Herrn Abgeordneten Dipl.-Ing. Klement auf. (Zwischenrufe beim BZÖ.)

Herr Kollege, ich mache Sie auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung aufmerk­sam: zuerst den zu berichtigenden Sachverhalt, dann den richtigen Sachverhalt gegenüberstellen, und das in 2 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


20.59.25

Abgeordneter Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS (FPÖ): Geschätzter Herr Präsi­dent, danke für die Worterteilung.

Herr Kollege Reheis, ich habe nicht gesagt, dass mir die Zeit zu schade ist und auch nicht der Freiheitlichen Partei, für die Landwirtschaft in den Ausschüssen zu sitzen.

Vielmehr habe ich gesagt, dass es für eine effiziente Arbeit in den Ausschüssen auch einer guten Vorbereitung bedarf – und die war nicht gegeben, Herr Kollege.

Bitte nehmen Sie das zur Kenntnis – und verdrehen Sie mir nicht das Wort im Mund! (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Reheis: Ich habe das mitgeschrieben, Herr Kollege!)

20.59


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Die nächste Wortmeldung liegt vor von Frau Abgeordneter Höllerer. 2 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Kollegin.

 


21.00.01

Abgeordnete Anna Höllerer (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Ich beziehe mich nur ganz kurz auf das Marktordnungsgesetz und darf hier anmerken: Was lange währt, wird endlich gut! Und damit ist für die Bäuerin­nen und Bauern auch Rechtssicherheit und Planungssicherheit geschaffen. Mit dem Beschluss, der heute zu erwarten ist, werden die Bäuerinnen und Bauern die Leistungen, die zu Recht von der österreichischen Gesellschaft gefordert werden, auch künftig erfüllen können. Da geht es um den Erhalt der Kulturlandschaft und vor allem um die Zurverfügungstellung von sicheren, qualitätsorientierten Lebensmitteln.

Ich möchte mich aber noch ganz kurz zum Weingesetz melden, das ja auch geändert wird: Es ist durchaus so – ich möchte das hier auch festhalten –, dass die Winzer darauf Wert legen, dass der Wein ein wichtiges Kulturgut und ein Genussmittel ist, mit dem sehr sorgsam und mit Bedacht umgegangen werden muss, und selbstverständlich legen die Winzer darauf Wert, dass Wein von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren auf jeden Fall ferngehalten werden muss.

 


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