Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll28. Sitzung / Seite 234

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Es geht uns hier nicht um die SPÖ, um die FPÖ oder sonst um irgendeine Partei, son­dern es geht um die Bauern. Und es ist ein Verdienst der SPÖ, lieber Kollege, dass auch die kleinen Bauern zu ihrem Recht kommen. (Beifall bei der SPÖ.)

Die Regierungsparteien haben bewiesen, dass sie in der Lage sind, für alle Bauern die beste Lösung zu erarbeiten, auch wenn manchmal etwas – zugegebenermaßen – ein bisschen länger dauert. Aber da zu sagen, es ist mir die Zeit zu schade, Herr Kollege, das ist ungeheuerlich!

Abschließend darf ich sagen: Die ÖVP beziehungsweise der Bauernbund haben manch­mal auch Aussendungen hinausgegeben, die nicht gerade fair sind, aber in Abwandlung von dem, was da vom Bauernbund draufsteht darf ich sagen: SPÖ-Politik gut für die Bauern, SPÖ-Politik gut für das Land! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.56


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abge­ordneter Scheibner zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


20.56.31

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das Zusammenzucken des Herrn Landwirtschaftsministers hat gezeigt, dass auch er überrascht gewesen ist, dass jetzt der Abgeordnete Reheis einen Entschließungsantrag zum Koma-Trinken hier in einer Debatte zur Marktordnung eingebracht hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Das ist unglaublich!)

Sie wissen, dass laut § 54 Geschäftsordnungsgesetz ein Entschließungsantrag in einem sachlichen Zusammenhang mit der eigentlichen Materie stehen muss. (Abg. Ing. Westenthaler: Völlig unzulässig!)

Ich verstehe, dass man die Abstimmungspanne des heutigen Nachmittags korrigieren will, inhaltlich haben wir auch gar nichts dagegen, aber das muss geschäftsord­nungsgemäß geschehen, und aus meiner Sicht müsste dieser Antrag neu eingebracht werden.

Herr Präsident, ich ersuche Sie, den inhaltlichen Zusammenhang ganz genau zu prüfen. Aus meiner Sicht wäre dieser Antrag nicht zuzulassen. Ich habe mir diesen Entschließungsantrag und die Begründung angesehen: Da werden Zielbestimmungen des Marktordnungsgesetzes im Bereich Konsumenten- und Verbraucherschutz ange­führt und deshalb ein Zusammenhang hergestellt. Wenn man sich aber diese Ziele des Bundesgesetzes anschaut, sieht man, dass es zwar stimmt, dass es hier um Interessen des Verbraucherschutzes und Konsumentenschutz geht, allerdings, meine Damen und Herren, wenn Sie sich den § 2 ansehen, merken Sie: Hier geht es nicht um Interessen der Menschen, sondern um Interessen der Tiere.

Es geht jetzt um den Tierschutz, und ich glaube, dass das Koma-Trinken nichts mit Verbraucherschutz- und Konsumentenschutzinteressen im Hinblick auf den Tierschutz zu tun hat. (Abg. Ing. Westenthaler: Koma-Saufen der Tiere! – Abg. Dr. Haim­buch­ner: Koma-Trinken der Kühe!)

In diesem Sinne, Herr Präsident – so leid es mir tut, inhaltlich sind wir ja dafür, aber es geht hier nicht darum, eine Abstimmungspanne der Regierung zu kaschieren, sondern es geht darum, geschäftsordnungsmäßig diesen Antrag zu behandeln –, glaube ich, dass dieser Antrag nicht zuzulassen ist, sondern neu eingebracht werden muss. (Beifall beim BZÖ.)

20.58


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Grillitsch zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Kollege.

 


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