In diesem Sinne sollten wir gemeinsam ein starkes Instrument schaffen für einen guten Finanzmarkt Österreich. (Beifall bei der SPÖ.)
12.18
Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben vorgetragene Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Dr. Günter Stummvoll, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Reform der Finanzmarktaufsicht zur Stärkung des Finanzplatzes Österreich
eingebracht im Zuge der Debatte über die Tätigkeit des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht, BAWAG, Hypo-Alpe-Adria und weitere Finanzdienstleister
Der Rechnungshof hat in der Zeit vom 4 Oktober 2006 bis 10. November 2006 („Gebarung der Finanzmarktaufsichtsbehörde, der Oesterreichischen Nationalbank und des Bundesministeriums für Finanzen“) die Bankenaufsicht umfassend geprüft und im Rahmen einer ausführlichen Stellungnahme (GZ 003.180/002-S4-4/07) Verbesserungsbedarf geortet. Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass das mit der Errichtung der Finanzmarktaufsichtsbehörde verfolgte Ziel einer Optimierung der organisatorischen Abläufe im Sinne einer integrierten Aufsichtsführung über den gesamten Finanzmarkt kann noch nicht als erfüllt betrachtet werden kann.
Der seit 30. Oktober 2006 eingerichtete parlamentarische Untersuchungsausschuss zur Finanzmarktaufsicht hat zu allen Untersuchungspunkten Erhebungen gepflogen. Dabei wurden eine Reihe von Punkten ersichtlich, die eine rasche Reform bedingen.
Im Regierungsprogramm für die XXIII. Gesetzgebungsperiode wurde eine Evaluierung der Finanzmarktaufsicht (FMA) vorgesehen, um Doppelgleisigkeiten und Schnittstellenprobleme zu vermeiden. Zudem soll nach dem Regierungsprogramm eine den rechtsetzenden Aufgaben gerechte Einordnung in die Ingerenz des Bundesministeriums für Finanzen sowie eine parlamentarische Kontrolle sichergestellt werden.
All dem sollte im Zuge der bevorstehenden Arbeiten u.a. durch folgende Maßnahmen in besonderer Weise Rechnung getragen werden:
Ziel der Reform ist ein effizienterer Ressourceneinsatz im Rahmen der neuen Aufsichtsstrukturen und die Vermeidung von Doppelgleisigkeiten und Schnittstellenproblemen
Verbesserung des Systems der begleitenden Kontrolle und der Aufsichtskette, insbesondere Reform der Tätigkeit der Staatskommissäre, der Bankprüfer und der Aufsichtsräte.
Stärkere Konzentration der Aufsicht auf behördliche Tätigkeit und Gesetzesvollzug
Eine der rechtsetzenden Aufgaben gerechte Einordnung in die Ingerenz des BMF
Verbesserung der Kooperation mit ausländischen Kontrollinstanzen
Verbesserungen in der Personal- und Ausbildungspolitik
Zu diesem Zweck sieht das Regierungsübereinkommen die Einrichtung einer Arbeitsgruppe vor. Diese wird sich aus Vertretern des Bundesministeriums für Finanzen, der Finanzmarktaufsicht und der Oesterreichischen Nationalbank zusammensetzen.
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