den, dass wir in Zukunft wiederum einen Skandal im Bereich der Finanzdienstleistungen haben, der 10 000 Geschädigte in Österreich hinterlässt, mit einem Schädigungsvolumen von über 100 Millionen €.
Transparenz und Schaffung von Vertrauen sind wichtig, und daher werden wir diesem verstärkten Anlegerschutz und dem Gesetz und auch dem Abänderungsantrag zustimmen.
Aber zweierlei möchte ich hier schon noch diskutieren. Das eine ist: Das Gesetz allein wird noch nichts bewirken – wie auch die Neuregelung der Finanzmarktaufsicht, das haben wir ja im Banken-Untersuchungsausschuss gesehen, noch nicht dazu geführt hat, dass wir eine funktionierende Finanzmarktaufsicht in unserem Land haben –, sondern entscheidend wird es sein, wie dieses Gesetz vollzogen werden wird. Denn was nützt uns das beste Wertpapieraufsichtsgesetz, was nützt uns die beste Finanzmarktaufsicht, eine Finanzfeuerwehr, die dann nicht aktiv wird, wenn der Hut brennt?
Aus Sicht des Konsumentenschutzes gibt es meiner Ansicht nach noch eine Reihe von Verbesserungen, die wünschenswert wären, auf die ich in der Folge eingehen möchte und auf die ich auch bereits im Ausschuss eingegangen bin. Der Herr Staatssekretär ist dem sehr positiv gegenüber gestanden, aber Resonanz hat das Ganze keine gefunden. Im Begutachtungsverfahren war es ja so, dass sehr viele Vorschläge, die vonseiten der Wirtschaft gekommen sind, zwar berücksichtigt worden sind; Wünsche, die, vonseiten des Konsumentenschutzes vorgetragen, über die Bundesarbeitskammer gekommen sind, wurden nicht oder nur in sehr wenigen Fällen berücksichtigt.
Es wäre aus meiner Sicht notwendig, eine verpflichtende Aushändigung aller relevanten Unterlagen vorzusehen und einen verbesserten Zugang zur Dokumentation für die Anleger zu schaffen. – Das aus dem Transparenzgebot heraus.
Der zweite Punkt betrifft die sogenannten derivativen
Produkte – das sind Finanzinstrumente, die hochkomplex sind;
sie sind geregelt in § 1 Z 6. Für solche Geschäfte,
die auch im Bankenbereich von nur wenigen durchschaut werden und wo im Fall
Hypo Alpe-Adria Spekulationen eingetreten sind, weil hier mit Instrumenten
spekuliert wurde, die eben sehr kompliziert sind, ist es notwendig, dass
zusätzliche Schritte aus der
Sicht des Konsumentenschutzes gesetzt werden. Und zwar würde ich mir
vorstellen, dass entweder solche Geschäfte, solche Finanzinstrumente im
Rahmen von indirekten Haustürgeschäften nicht mehr abgeschlossen
werden dürfen – das ist die eine Variante; oder, die
andere Variante, die mir besser gefallen würde, wäre ein generelles
Verbot solcher Geschäfte oder sozusagen, noch besser, ein
Rücktrittsrecht.
Ein weiterer Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist die Beweislastumkehr. Die Beweislast sollte in zahlreichen Punkten von den Anlegern und Kleinanlegern auf die Wertpapierdienste übergehen, denn sie sind viel besser in der Lage, die Situation darzustellen, als dies die Kleinanleger können.
Noch einmal: Ich bedauere es sehr, dass diese für die Konsumenten sehr wichtigen Anregungen, die das Vertrauen in die Wertpapierinstrumente und den gesamten Finanzmarkt hätten stärken können, nicht zur Anwendung kommen. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)
18.07
Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.
18.07
Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch wir begrüßen grundsätzlich die Änderungen im Wertpapieraufsichtsgesetz,
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