Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll30. Sitzung / Seite 187

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den, dass wir in Zukunft wiederum einen Skandal im Bereich der Finanzdienstleistun­gen haben, der 10 000 Geschädigte in Österreich hinterlässt, mit einem Schädigungs­volumen von über 100 Millionen €.

Transparenz und Schaffung von Vertrauen sind wichtig, und daher werden wir diesem verstärkten Anlegerschutz und dem Gesetz und auch dem Abänderungsantrag zustim­men.

Aber zweierlei möchte ich hier schon noch diskutieren. Das eine ist: Das Gesetz allein wird noch nichts bewirken – wie auch die Neuregelung der Finanzmarktaufsicht, das haben wir ja im Banken-Untersuchungsausschuss gesehen, noch nicht dazu geführt hat, dass wir eine funktionierende Finanzmarktaufsicht in unserem Land haben –, son­dern entscheidend wird es sein, wie dieses Gesetz vollzogen werden wird. Denn was nützt uns das beste Wertpapieraufsichtsgesetz, was nützt uns die beste Finanzmarkt­aufsicht, eine Finanzfeuerwehr, die dann nicht aktiv wird, wenn der Hut brennt?

Aus Sicht des Konsumentenschutzes gibt es meiner Ansicht nach noch eine Reihe von Verbesserungen, die wünschenswert wären, auf die ich in der Folge eingehen möchte und auf die ich auch bereits im Ausschuss eingegangen bin. Der Herr Staatssekretär ist dem sehr positiv gegenüber gestanden, aber Resonanz hat das Ganze keine gefun­den. Im Begutachtungsverfahren war es ja so, dass sehr viele Vorschläge, die von­seiten der Wirtschaft gekommen sind, zwar berücksichtigt worden sind; Wünsche, die, vonseiten des Konsumentenschutzes vorgetragen, über die Bundesarbeitskammer ge­kommen sind, wurden nicht oder nur in sehr wenigen Fällen berücksichtigt.

Es wäre aus meiner Sicht notwendig, eine verpflichtende Aushändigung aller relevan­ten Unterlagen vorzusehen und einen verbesserten Zugang zur Dokumentation für die Anleger zu schaffen. – Das aus dem Transparenzgebot heraus.

Der zweite Punkt betrifft die sogenannten derivativen Produkte – das sind Finanzinstru­mente, die hochkomplex sind; sie sind geregelt in § 1 Z 6. Für solche Geschäfte, die auch im Bankenbereich von nur wenigen durchschaut werden und wo im Fall Hypo Alpe-Adria Spekulationen eingetreten sind, weil hier mit Instrumenten spekuliert wurde, die eben sehr kompliziert sind, ist es notwendig, dass zusätzliche Schritte aus der
Sicht des Konsumentenschutzes gesetzt werden. Und zwar würde ich mir vorstellen, dass entweder solche Geschäfte, solche Finanzinstrumente im Rahmen von indirekten Haustürgeschäften nicht mehr abgeschlossen werden dürfen – das ist die eine Varian­te; oder, die andere Variante, die mir besser gefallen würde, wäre ein generelles Ver­bot solcher Geschäfte oder sozusagen, noch besser, ein Rücktrittsrecht.

Ein weiterer Punkt, den ich hier ansprechen möchte, ist die Beweislastumkehr. Die Beweislast sollte in zahlreichen Punkten von den Anlegern und Kleinanlegern auf die Wertpapierdienste übergehen, denn sie sind viel besser in der Lage, die Situation darzustellen, als dies die Kleinanleger können.

Noch einmal: Ich bedauere es sehr, dass diese für die Konsumenten sehr wichtigen Anregungen, die das Vertrauen in die Wertpapierinstrumente und den gesamten Fi­nanzmarkt hätten stärken können, nicht zur Anwendung kommen. – Danke sehr. (Bei­fall bei den Grünen.)

18.07


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Zanger. 8 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


18.07.30

Abgeordneter Wolfgang Zanger (FPÖ): Herr Präsident! Herr Staatssekretär! Hohes Haus! Auch wir begrüßen grundsätzlich die Änderungen im Wertpapieraufsichtsgesetz,


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