Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 81

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erzieherin mit diesem Gehalt bei den gestiegenen Lebenskosten, was Energie, was Abgaben, was Lebensmittel, was Benzin anbelangt, auskommen? – Daher unsere Forderung seitens des BZÖ: Wenn Sie schon wollen, dass Einkommensgerechtigkeit besteht und ein Mehr an Einkommensgerechtigkeit kommt, dann sagen wir, 1 300 € brutto sind ehrliche 1 000 € auf die Hand.

Beispiel Nummer zwei: Kinderbetreuung. Frauen haben nach wie vor die Hauptverant­wortung für die Kinderbetreuung und erwarten sich auch von dieser Regierung ein Mehr an gemeinsamer Vorgehensweise und vor allem ein Weniger an Ideologie. Was sich hier wieder mit den Kinderbetreuungsmillionen in Zusammenarbeit mit den Län­dern abspielt, das spottet wirklich jeder Beschreibung. Ich frage mich: Warum ist eine Betreuung durch Tagesmütter weniger förderungswürdig als öffentliche Einrichtungen? Warum kann man sich hier nicht auf dieses gute Betreuungsmodell einigen?

Eines erwarte ich mir ebenfalls, und hier appelliere ich wirklich auch in Richtung ÖVP, dass Sie endlich die Konsequenzen aus dieser unsinnigen und unadministrierbaren Zuverdienstgrenze ziehen. Sie wissen genau, dass diese Zuverdienstgrenze, die von der letzten Regierung stammt, ein Problem ist. Dieses Problem hätten Sie lösen können, aber bis heute ist nichts gemacht worden. (Beifall beim BZÖ.)

Daher sagen wir vom BZÖ: Machen wir das Kinderbetreuungsgeld wieder zu einer einkommensunabhängigen Familienleistung, wo keine Personengruppe ausgegrenzt ist, damit das einfach und kostensparend zu administrieren und zu verwalten ist!

Frauen brauchen auch in den Familien mehr Sicherheit, mehr Anerkennung und mehr Fairness; sie brauchen keinesfalls dieses peinliche Schauspiel zwischen den beiden zuständigen Ministerinnen. Ich sage Ihnen hier an dieser Stelle, wenn Sie als Politikerinnen und Politiker nicht einsichtig sind, dass diese Zuverdienstgrenze abge­schafft gehört, dann werden wir schauen, dass wir sie wenigstens gerichtlich zu Fall bringen werden. (Abg. Mandak: Sie haben sie eingeführt!) Wir sind hier Anwälte der Familien. (Beifall beim BZÖ.)

Beispiel Nummer drei: Alterssicherung für Frauen. Das war nie ein Thema der großen Koalition bis zum Jahr 2000. Erst in der schwarz-orangen Regierung hat es erstmals vier Jahre für Kinderbetreuung als echte Pensionszeiten gegeben. Es hat erstmals sieben Jahre eigene Erwerbsjahre für eine künftige Pension gegeben, der Rest kann in Zukunft durch Zeiten der Kinderbetreuung und der Pflege aufgefüllt werden.

Nun hätten Sie die Chance, sich auch im Bereich der Alterssicherung weiterzu­ent­wickeln, wie zum Beispiel die Pflegezeiten als echte Pensionszeiten anzuerkennen oder endlich auch jener Generation von Frauen, die Sie so sehr vernachlässigt haben, das zu geben, was sie brauchen. Es gibt Tausende von Frauen in diesem Land, die über 60 Jahre alt sind (Abg. Parnigoni: Zeit!) und die auf Grund von zu wenig Er­werbs­zeiten, aber auch deswegen, weil sie sich ausschließlich um ihre Kinder geküm­mert haben (Präsidentin Mag. Prammer gibt das Glockenzeichen), keine Pension haben. Geben Sie endlich dieser Generation auch das, was ihr zusteht, und machen Sie es so wie Kärnten mit dem Müttergeld, wo wir vorbildlich gehandelt haben! (Präsidentin Mag. Prammer gibt neuerlich das Glockenzeichen.)

Daher sage ich zum Abschluss, und ich komme zum Schluss ...

10.25


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Abgeordnete, ich muss gleiches Recht für alle gelten lassen! Sie haben mehrere Sätze nach Ablauf der Redezeit noch sprechen können. Herzlichen Dank. Ihre Redezeit ist abgelaufen.

(Beifall beim BZÖ für die das Rednerpult verlassende Abg. Ursula Haubner.)

 


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