Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 126

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nie jemand mit ihm. Ich denke, dass er, wenn es schon damals diese Möglichkeiten des integrativen Unterrichts gegeben hätte, jetzt seine gleichaltrigen Schulfreunde hätte, die mit ihm sprechen würden. Er hätte vielleicht auch in einem Beruf Fuß fassen können und würde nicht jeden Tag bei Schönwetter ganz allein auf der Bank vor dem Haus seiner Familie sitzen.

Ich möchte dazu noch etwas sagen: Die Familie hat in diesem Zusammenhang eine ganz besondere Bedeutung. Früher hat es viel mehr Großfamilien gegeben als heute, und in vielen dieser Großfamilien wurden die Angehörigen auch bei Krankheit und Behinderung im Alltag betreut. Die Kinder haben gelernt, was es heißt, wenn der Großvater oder die Großmutter krank oder behindert wird. Man konnte auch damit umgehen, man hat es gelernt.

Wenn es Behinderte in der Klasse gibt, die im Unterricht mit dabei sind, dann lernen – wie auch Kollege Huainigg schon gesagt hat – beide Seiten daraus. Das ist wichtig, denn Behinderte sind ein Teil unseres Lebens und dürfen nicht in Sonderklassen weggesperrt oder abgesondert werden. Unser Leben, meine Damen und Herren, ist nicht perfekt, so wie wir alle nicht perfekt sind.

Ich glaube, dass wir in diesem Bereich noch weitere Überlegungen anstellen müssen, vor allem hinsichtlich der Frage, inwieweit unsere Schulen wirklich barrierefrei sind beziehungsweise welche Probleme es an den Universitäten gibt. – Ich glaube, dass diesbezüglich auch die BIG eine ganz besondere Verantwortung hat. Ich meine, dass hier weniger die Universitäten selbst gefordert sind, sondern dass vielmehr die BIG als Eigentümerin der Gebäude für entsprechende verbesserte Maßnahmen zu sorgen hat.

Der letzte Bereich, den ich ansprechen möchte, betrifft die persönliche Assistenz am Ausbildungsplatz und am Arbeitsplatz. Diesbezüglich hat Österreich im Konsens aller Parteien betreffend Übernahme der Verantwortung sehr viel erreicht. Ich glaube, dass es notwendig wäre, in einem nächsten Schritt auch einen Rechtsanspruch für diese persönliche Assistenz festzulegen. Zuerst müssen die Voraussetzungen definiert werden, wann man einen Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz bekommt, und dann muss dieser auch sichergestellt werden, damit jene, die diese persönliche Assis­tenz benötigen, nicht nur Bittsteller sind, sondern auch genau wissen, wann sie diese Möglichkeit in Anspruch nehmen können.

Ich bringe daher folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Rechts­anspruch auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit klare Voraussetzungen für die Zuerkennung persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz definiert werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen muss ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung der persönlichen Assistenz bestehen.

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Das betrifft die persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und auch die persönliche Assistenz am Ausbildungsplatz, und zwar nicht nur an den Universitäten, sondern auch dann, wenn jemand im Bereich der dualen Ausbildung als Behinderter aktiv werden möchte.

 


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