Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 127

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Ich darf Sie sehr herzlich bitten, diesen Antrag zu prüfen. Ich weiß, dass üblicherweise Anträge, die von der Opposition eingebracht werden, nicht immer Zustimmung finden. Aber wir haben noch ein bisschen Zeit bis zur Abstimmung, und ich glaube, dass es doch eine Möglichkeit geben könnte, dass dieser Antrag beschlossen wird.

Ich gratuliere den Antragsstellern, die es mit ihrer Initiative nun auch möglich machen, dass abseits von Schulversuchen Menschen mit geistiger Behinderung und sonder­pädagogischem Förderbedarf flächendeckend integriert werden können.

Zuletzt weise ich auf eine Entwicklung hin, die sich in den letzen 15 Jahren abgespielt hat, weil Kollege Huainigg in den Raum gestellt hat, was alles möglich ist: Wir hatten im Jahr 1990 in Wien 46 Integrationsklassen, im Jahr 2005 waren es 650. – Das ist eine sehr positive Entwicklung. – Ich bedanke mich. (Beifall bei der FPÖ.)

12.43


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben verlesene Entschließungs­antrag ist ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und steht daher mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Hofer, Herbert Kickl und weiterer Abgeordneter betreffend Rechtsanspruch auf persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 4 in der 31. Sitzung des Nationalrates am 27. September 2007

Durch das Angebot der persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz (PAA) erhalten schwerst­behinderte Menschen eine personelle Unterstützung, die zur Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder Absolvierung einer Ausbildung erforderlich ist. Nach den derzeit geltenden Richtlinien des Bundesministeriums für Soziales und Konsumenten­schutz umfasst die PAA sämtliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit Begleitung und Mobilität zur Verrichtung der Tätigkeiten am Arbeits- oder Ausbildungs­platz.

Es gibt allerdings keinen Rechtsanspruch auf die Finanzierung einer persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz. Die Voraussetzungen für die Zuerkennung einer PAA müssen daher klar definiert werden. Wer die Voraussetzungen erfüllt, muss einen Rechtsanspruch erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, alle erforderlichen Schritte zu setzen, damit klare Voraussetzungen für die Zuerkennung persönlicher Assistenz am Arbeitsplatz definiert werden. Bei Erfüllung der Voraussetzungen muss ein Rechtsanspruch auf die Zuerkennung der persönlichen Assistenz bestehen.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste ist Frau Bundesministerin Dr. Schmied zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


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