Ich komme nun zu einem weiteren Punkt: Früher konnten maximal vier Kinder in einer Integrationsklasse sein. Frau Gehrer hat es geschafft, die Situation so zu verschärfen, dass jetzt mindestens vier Kinder in einer Integrationsklasse sein müssen. – Das ist nur ein kleiner Punkt, aber wir mussten die Vorgehensweise und das Gedankengut der Frau Gehrer zur Integration behinderter Kinder leider jahrelang genießen. Gott sei Dank ist das vorbei! – Das dazu.
Sie haben auch angesprochen, dass Sie im letzten Schulpaket die Integration behinderter Kinder haben wollten. – Dazu sage ich Ihnen etwas: In diesem Schulpaket wollten Sie uns nur dafür missbrauchen, dass Sie Ihren neuen Verhaltenskodex unterbringen, und dafür wären wir als Menschen mit Behinderungen Ihnen immer recht gewesen. Dafür sind wir aber nicht zu haben, und deshalb waren wir auch nicht dafür. (Beifall bei den Grünen.)
Zum Entschließungsantrag, der uns heute vorliegt: Es war dies ein Schritt, bei diesem Antrag tut mir aber sehr weh, dass er keinen Zeithorizont hat. Es steht nicht dabei, bis wann das umgesetzt werden soll, sondern nur, dass man sollte und müsste und es eigentlich schön wäre. Ich hoffe, dass sich die Frau Ministerin – die jetzt weggehen musste und mit der ich mir ausgemacht habe, dass ich ihr unsere Forderungen schriftlich nachliefern werde – nicht so lange Zeit lässt, bis die Legislaturperiode vorbei ist, obwohl wir heute alle glauben, es ändert sich etwas.
Ich meine: Das, was wir heute bekommen haben, ist ein bisschen eine Narkose. Ein Ergebnis ist es aber noch lange keines; es ist dies vor allem kein Ergebnis, das wirklich die Integration von Kindern mit Behinderungen in allen Schulbereichen sicherstellt. Dahin ist noch ein langer Weg!
Herr Amon, nicht die Schule hat abzustimmen, ob sie ein behindertes Kind in der Schule haben will, denn: Es ist schlicht und einfach ein Menschenrecht, dass man die Bildung genießen kann, die man für sich für wichtig und für angemessen hält! (Beifall bei den Grünen.) Einzelnen steht es im Rahmen einer Demokratie nie zu, darüber zu entscheiden, welche Bildung Menschen mit Behinderungen genießen dürfen oder nicht. Das wäre nicht Demokratie, sondern etwas anderes. Denken Sie einmal darüber nach! (Zwischenruf des Abg. Amon.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Antrag der FPÖ zur persönlichen Assistenz am Arbeitsplatz ist ein kleiner Schritt. Es geht aber nicht nur um persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, Herr Minister, sondern es geht, wie Sie wissen, grundsätzlich um persönliche Assistenz. Persönliche Assistenz kann im Einzelfall auch bedeuten, dass ein Mensch 24 Stunden jemanden braucht, unabhängig davon, ob er berufstätig ist oder nicht. Ich glaube, das müssen wir sichern, nämlich individuelle persönliche Assistenz entsprechend den jeweiligen Bedürfnissen. Darüber werden wir zwei noch debattieren müssen, ich bin aber überzeugt, dass wir um ein Stück weiter kommen werden. (Zwischenruf der Abg. Dr. Brinek.)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie dürfen jetzt nicht so tun, als ob mit diesem Entschließungsantrag schon etwas geschehen wäre. Das ist nämlich nicht der Fall! Es ist dies nur eine kleine Narkose, um uns wieder ein bisschen ruhig zu stellen. Eine Änderung ist es aber noch keine!
Etwas wollte ich noch erwähnen: Ich bin 1961 für „bildungsunfähig“ erklärt worden. Meine Eltern haben drei Jahre lang gekämpft, bis man festgestellt hat, dass ich nicht bildungsunfähig bin und man mir eine Chance zugestanden hat. Ich durfte damals – das war ein Privileg – in eine Sonderschule gehen. Das war besser als gar nichts; immerhin war es eine Sonderschule.
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