Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 146

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wird, dass bei Versicherungsverträgen, die gemäß § 59 Kraftfahrgesetz 1967 abge­schlossen werden, bei allen Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Krafträdern künftig der durchschnittliche Kraftstoffverbrauch nach MVEG-Norm als Bemessungsgrundlage für die Berechnung der Versicherungssteuer herangezogen wird. Diese Regelung soll nur für Kraftfahrzeuge gelten, die ab dem 1. Jänner 2008 zugelassen werden.“

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Schalle. 5 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


13.35.05

Abgeordneter Veit Schalle (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Minister! Wir reden heute zu zwei Anträgen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immissionsschutzgesetz-Luft geändert wird. Wie groß der Handlungsbedarf in diesem Bereich ist, zeigt ja die aktuelle Situation in der Steiermark, wo der Umweltlandesrat – wohlgemerkt – eine Verordnung erlässt oder erlassen will, die auf Basis der Straßenverkehrsordnung erfolgt und nicht nach IG-Luft geht.

Nachdem das BZÖ die Verordnung des vorigen Jahres beim Unabhängigen Verwal­tungssenat erfolgreich bekämpft hat, verstaubt aber diese Forderung – leider alles andere als fein! Aus unserer Sicht kann der richtige Weg nur ein neues, flexibles System der Verkehrsbeeinflussungsanlagen sein, wie sie jetzt geplant sind, die an eine zentrale Messstelle gekoppelt sind, und erst dann, wenn die Werte überschritten werden oder Gefahr im Verzug ist, wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung ausgelöst – was ja im Übrigen im Computer- und Digitalzeitalter kein Problem mehr ist und auch schon höchste Zeit ist.

Also nur noch dann, wenn wirklich Gefahr im Verzug ist, und nicht durch einen Willkürakt der lokalen Behörden, die anscheinend nur auf das Abkassieren der Auto­fahrer aus sind! Man muss ja fast den Eindruck gewinnen, dass es hier nicht um die Umwelt und deren Schutz geht, sondern trotz neuer, teurer dreispuriger Autobahnen nur um eine Abzocke der Autofahrer.

Ich freue mich auch auf die flexiblere und übersichtlichere Handhabung der Anbringung von Zusatztafeln. Das kann man nur gutheißen, damit die Verkehrsteilnehmer auch wirklich wissen, warum sie jetzt eigentlich langsamer fahren sollen. Ich denke, das wird jedem helfen.

Auch was die Regelung der Einfahrt in Sanierungsgebiete betrifft, kann man die Verwaltungsvereinfachung nur begrüßen. Künftig werden Ausnahmegenehmigungen nur noch von einer zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde erteilt werden; das ist jene, in welcher die erstmalige Einfahrt in das Sanierungsgebiet erfolgt. Das können wir nicht nur gutheißen, denn hier wird viel Zeit, viel Geld und viel an unnötigen Kilometern gespart, die wiederum nur die Umwelt belasten.

Nun zu Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von den Grünen: Hier können wir leider nicht mitgehen, denn Sie fordern, dass keine neuen Betriebs- und Industrie­anlagen zugelassen werden, insbesondere im Bereich Tirol. Das ist eine Schikane für die Wirtschaft. Gerade neu geschaffene Arbeitsplätze würden hier verhindert werden. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Beifall beim BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Grundsätzlich müssen für mich die Anlagen gerade nahe der Autobahn sein, weil dadurch der Verkehr, vor allem der Schwerverkehr, nicht durch die Wohngebiete geführt wird und die Bevölkerung dadurch nicht belastet wird. Das ist eigentlich schon


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