Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll31. Sitzung / Seite 161

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Wir gehen daher sogleich in die Debatte ein.

Erster Debattenredner ist Herr Abgeordneter Dr. Jarolim. 3 Minuten freiwillige Rede­zeit­beschränkung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.28.09

Abgeordneter Dr. Johannes Jarolim (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Wir sprechen nun über das Gesellschaftsrechts-Änderungs­gesetz, und dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Umsetzung einer Richtlinie, der Verschmelzungsrichtlinie, die bis 31. Dezember 2007 zu erfolgen hat, wobei der gegenständliche Entwurf über die Anforderungen der Richtlinie insofern hinausgeht, als die Verschmelzungen auch zwischen Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung möglich sind.

Im Wesentlichen gibt es jetzt noch eine offene Diskussion über die Frage des Gläubi­gerschutzes, und zwar für den Fall, dass in den beiden Gesellschaften, die da verschmolzen werden, in einer Gesellschaft die Kapitalausstattung mangelhaft sein könnte und da ein Gläubiger, ein Gesellschafter einer Gesellschaft eine Sicherstellung haben möchte. – So weit, so gut zu diesem Gesetz.

Ich darf in diesem Zusammenhang – ich nehme an, Kollege Ikrath wird in seinem Debattenbeitrag vielleicht auch darauf eingehen – darauf hinweisen, dass alle Gesetze, die wir hier beschließen, nur insofern gut sind, als sie natürlich auch umgesetzt werden, meine Damen und Herren. Wenn wir die katastrophale Entwicklung um die Meinl Bank und ihr nahestehende Organisationen und Institute verfolgen und auch die gleichermaßen katastrophale Wirkung, wie die Finanzmarktaufsicht sich hier in Dilettantismus geübt hat, dann muss man sagen, dass das beste Gesetz nichts nützt, wenn in der Anwendung derartige Missstände entstehen.

Ich denke, man muss sich schon noch einmal vor Augen führen, was da vorgefallen ist! (Zwischenruf bei der ÖVP.) – Die Finanzmarktaufsicht ist nicht die Hauptstoßrichtung, sondern der Vorfall, der da stattgefunden hat. Das kann man nur dann machen, wenn man sich besonders sicher fühlt, weil sonst eine derartige Dreistigkeit unvorstellbar ist, das ist offensichtlich: Man ist wirklich allen Ernstes in den Kapitalmarkt hinein­gegangen, hat eine Kapitalerhöhung durchgeführt und um das Geld dieser neuen Anleger – der neuen Aktionäre – Aktien bestehender Aktionäre zurückgekauft.

Die Gesellschaft hat ja mit dem neuen Geld der Aktionäre ihre eigenen Aktien zurückgekauft, damit sie den Kurs hält, womit natürlich die, die noch verkaufen konnten, eindeutig bevorzugt waren, und die Armen, die erst später draufgekommen sind, dass der Kurs manipuliert wird, haben die Rechnung bezahlt, als dann der Kurs abgestürzt ist.

Man sieht, dass da offensichtlich der klassische strafrechtliche Tatbestand der Untreue gesetzt worden ist. Wenn so etwas stattfindet – wir haben eine Finanzmarktaufsicht, und alle anderen Immobilienwerte haben sich einheitlich nach unten bewegt, nur die Meinl Bank beziehungsweise die Meinl European Land hat den Kurs gehalten –, so sieht man, dass das eindeutig manipuliert ist. Eine FMA, die ein Mindestmaß an Effizienz gehabt hätte, hätte das merken müssen.

Da uns der Herr Grasser ja unlängst im Fernsehen erzählt hat, dass der Herr Traumüller der Bestgereihte war, möchte ich nur auf Folgendes hinweisen: Er war nicht einmal auf der Shortlist – das ist die Mindestliste der auszuwählenden Personen – der Personalberatung.

Ich glaube also: Grasser, Gorbach – man muss eh nicht mehr sagen, peinlicher geht es nicht mehr, grauenhafte Figuren der Regierung Schüssel. – Wir können froh sein, dass wir diese Personen nicht mehr haben! (Rufe bei der ÖVP: Hallo! „Grauenhaft“?


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